⛔12. bis 23. Oktober 2026
Während der Baumaßnahme wird die bestehende Einbahnstraßenregelung der Schloßstraße aufgehoben. Dadurch ist es Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin möglich, aus südwestlicher Richtung in die Schloßstraße einzufahren.
Der Zugang beziehungsweise die Zufahrt bis zum Rathaus und bis zum Haugwitzwinkel bleibt entsprechend der örtlichen Beschilderung möglich.
Ersatzhaltestelle für den ÖPNV
Für die Dauer der Baumaßnahme wird eine Ersatzhaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr am Parkplatz an der Ecke Eilenburger Straße/Dewitzer Straße eingerichtet.
Darüber hinaus werden in der Schloßstraße entsprechende Halteverbotszonen eingerichtet. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die Beschilderung zu beachten und die ausgewiesenen Halteverbote einzuhalten.
Umleitung für den überörtlichen Verkehr
Der überörtliche Verkehr wird während der Vollsperrung über die Eilenburger Straße, die B 87 und die Cradefelder Straße umgeleitet. Die Umleitungsstrecke ist vor Ort entsprechend ausgeschildert.
Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die Hinweistafeln entlang der Strecke zu beachten und für ihre Fahrt gegebenenfalls mehr Zeit einzuplanen.
Die Ausführung der Baumaßnahme übernimmt die Kusch & Walter GmbH.
