Verkehrsversuch zwischen Merkwitz und Seegeritz
Neue Verkehrsführung wird erstmals außerorts in Sachsen erprobt
Seit September 2026 wird auf der rund 800 Meter langen Gemeindeverbindungsstraße zwischen den Tauchaer Ortsteilen Merkwitz und Seegeritz eine neue Verkehrsführung erprobt. Im Rahmen eines auf zweieinhalb Jahre angelegten Verkehrsversuchs wurden auf beiden Seiten der Fahrbahn Radschutzstreifen markiert.
Der Versuch ist in dieser Form erstmalig im Freistaat Sachsen. Er soll wissenschaftlich begleitet werden und Erkenntnisse darüber liefern, wie sich Radschutzstreifen auf einer außerörtlichen Strecke auf die Verkehrssicherheit, den Verkehrsablauf und die Akzeptanz bei Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden auswirken.
Warum gibt es den Verkehrsversuch?
Die Verbindung zwischen Merkwitz und Seegeritz wurde bereits saniert und auf rund sieben Meter Fahrbahnbreite ausgebaut. Ursprünglich war zusätzlich ein baulich getrennter Radweg vorgesehen. Die Umsetzung eines solchen Radweges war bislang jedoch aufgrund von Fragen des erforderlichen Grunderwerbs nicht möglich.
Mit dem Verkehrsversuch soll deshalb eine alternative Möglichkeit für den Radverkehr praktisch erprobt werden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit und Attraktivität der Verbindung insbesondere für Radfahrende zu erhöhen. Die Stadt Taucha wird dabei fachlich durch die LISt GmbH im Rahmen des Vorhabens ALRad – Alternative Lösungen für Radwege unterstützt.
So funktioniert die neue Verkehrsführung
Die Fahrbahn ist nun grundsätzlich in drei Bereiche aufgeteilt:
- zwei jeweils rund zwei Meter breite Schutzstreifen für den Radverkehr an den Fahrbahnrändern,
- eine schmale, rund drei Meter breite Kernfahrbahn für den motorisierten Verkehr,
- eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf dem Versuchsabschnitt.
Aufgrund der schmalen Kernfahrbahn dürfen Kraftfahrzeuge die Schutzstreifen bei notwendigem Ausweichen, beispielsweise bei Gegenverkehr, mitbenutzen. Dabei gilt jedoch: Radfahrende dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Befindet sich ein Fahrrad auf dem Schutzstreifen, müssen sich Kraftfahrzeuge dahinter einordnen bis ein sicheres Ausweichen möglich ist.
Gegenseitige Rücksichtnahme und eine angepasste Geschwindigkeit sind besonders wichtig.
Ihre Erfahrungen sind gefragt
Ein wesentlicher Bestandteil des Verkehrsversuchs ist die Evaluation von Verkehrsverhalten und Akzeptanz. Deshalb werden die Erfahrungen der Menschen, die die Strecke nutzen, systematisch erfasst.
Bereits vor Beginn des Verkehrsversuchs wurden Nutzerinnen und Nutzer der Strecke zu ihrer Wahrnehmung der Verkehrssituation, ihren Erfahrungen und ihrem persönlichen Sicherheitsgefühl befragt. Auch Schülerinnen und Schüler aus Taucha werden in die Untersuchung einbezogen. Während und nach dem Verkehrsversuch sollen die Erfahrungen erneut erhoben und mit den Ergebnissen vor Beginn des Versuchs verglichen werden.
Machen Sie mit und teilen Sie Ihre Erfahrungen!
Ihre Rückmeldungen helfen dabei, ein möglichst vollständiges Bild davon zu erhalten, wie die neue Verkehrsführung tatsächlich funktioniert.
➡️ Zur aktuellen Beteiligung 🚲
Aktuelle Informationen und Berichterstattung
Der Verkehrsversuch hat bereits überregional Aufmerksamkeit erhalten. Nachfolgend finden Sie ausgewählte Informationen und Medienbeiträge:
- Freistaat Sachsen / SMIL: „Radschutzstreifen außerorts erstmals in Sachsen im Rahmen eines Verkehrsversuches erprobt“ – offizielle Pressemitteilung vom 31.08.2026 mit Hintergrundinformationen zum Projekt, zur Verkehrsführung und zur wissenschaftlichen Begleitung. Zur Pressemitteilung des Freistaates Sachsen
- Sachsen Fernsehen: „Verkehrsversuch auf freiem Feld: Neuer Schutzstreifen zwischen Seegeritz und Merkwitz“ – Fernsehbeitrag vom 23. 09. 2026 über die neue Verkehrsführung und den Verkehrsversuch. Zum Beitrag von Sachsen Fernsehen
- Leipziger Volkszeitung: „Taucha testet neuen Radfahrstreifen außerorts“ – Bericht über die Inbetriebnahme und die ersten Erfahrungen mit der neuen Verkehrsführung. Zum LVZ-Beitrag
- Leipziger Volkszeitung: „Erstmals in Sachsen: Landstraße in Taucha bei Leipzig bekommt Radschutzstreifen“ – Hintergrundbericht zum geplanten Verkehrsversuch. Zum LVZ-Beitrag
- Leipziger Volkszeitung: „Als erster Ort in Sachsen: Taucha bekommt Radfahr-Markierungen auf einer Landstraße“ – Erfahrungsbericht und Reflektion über die neue Markierungslösung. Zum LVZ Beitrag
- Leipziger Zeitung: „Einmaliger Verkehrsversuch in Sachsen: Ein Radschutzstreifen für die Straße zwischen Merkwitz und Seegeritz“ – Informationen zum Projekt und zur vorgesehenen Bürgerbeteiligung. Zum Beitrag der Leipziger Zeitung
- ADFC Sachsen: „Verkehrsversuch in Taucha mit Schutzstreifen außerorts“ – Einordnung des Versuchs aus Sicht des Radverkehrs. Zum Beitrag des ADFC Sachsen
FAQ - Wichtige Fragen kurz erklärt
Warum wird kein separater Radweg gebaut?
Die Stadt Taucha ringt seit 20 Jahren um einen separaten Radweg zwischen Merkwitz und Seegeritz. Aufgrund fehlender Grundstücksflächen konnte das Vorhaben bisher jedoch nicht umgesetzt werden. Der Verkehrsversuch untersucht deshalb, ob eine andere Aufteilung des bestehenden Straßenraums die aktuelle Situation für den Radverkehr verbessern kann.
Darf oder soll man die Schutzstreifen mit dem Auto überfahren?
Ja. Der Schutzstreifen darf überfahren werden. Im Begegnungsfall soll der Schutzstreifen für den Ausweichvorgang genutzt werden. Entscheidend ist, dass dabei Radfahrende nicht gefährdet werden und die zulässigen Geschwindigkeiten und Abstände eingehalten werden.
Darf ich einen Radfahrenden überholen?
Ja. Der Schutzstreifen verändert den vorgeschriebenen Überholabstand nicht. Beim Überholen von Radfahrenden sind weiterhin mindestens 2 m Seitenabstand einzuhalten. Reicht der Platz dafür wegen Gegenverkehrs nicht aus, muss mit dem Überholen gewartet werden.
Was tue ich im Begegnungsfall und Radverkehr auf der Straße?
Wenn sich zwei Kraftfahrzeuge in einem Bereich begegnen in dem auch ein Fahrrad fährt, so müssen sich diese hinter den Radfahrenden einordnen. Nach dem Passieren des entgegenkommenden Fahrzeugs, kann das Fahrrad überholt werden.
Warum hat der Radverkehr so viel Platz und der Kfz-Verkehr so wenig?
Die Aufteilung des Verkehrsraums wurde gewählt, um ein rücksichtsvolles und eindeutiges Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu ermöglichen und dem Radverkehr ausreichend breite Schutzräume zur Verfügung zu stellen. Kraftfahrzeuge orientieren sich im Regelfall an der Leitlinie der Fahrbahn. Bei schmalen Schutzstreifen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstände zum Radverkehr daher erfahrungsgemäß nicht eingehalten.
Eine Ausführung der Schutzstreifen mit beispielsweise nur 1,50 m Breite würde zudem zu einer 4 m breiten Kernfahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr führen. Diese Breite reicht nicht aus, um die sichere Begegnung zweier Kraftfahrzeuge zu ermöglichen. Gleichzeitig wäre die Fahrbahn noch breit genug, um den Eindruck zu vermitteln, dass Fahrzeuge die Schutzstreifen nicht oder nur selten mitnutzen müssen. Dadurch entstünde eine unklare Verkehrssituation, bei der weder die erforderlichen Sicherheitsabstände zum Radverkehr noch eine eindeutige Führung des Kraftfahrzeugverkehrs gewährleistet wären.
Daher wurde ein insbesondere in den Niederlanden vielfach erprobtes Prinzip der Radverkehrsführung auf Außerortsstraßen gewählt: breite Schutzstreifen in Verbindung mit einer schmalen Kernfahrbahn. Die Gestaltung macht deutlich, dass sich Kraftfahrzeuge bei Begegnungen auf die Schutzstreifen orientieren bzw. diese mitnutzen müssen. Gleichzeitig wirkt die schmal gehaltene Kernfahrbahn verkehrsberuhigend und schafft für den Radverkehr einen ausreichend breiten Schutzraum
Kontakt zu den Projektverantwortlichen
Stadt Taucha
Holger Tobiaschek
Telefon: 034298 70301
E-Mail: holger.tobiaschek@taucha.de
LISt GmbH
Telefon: 037207 832 888
E-Mail: ALRad@list.sachsen.de
Für Presseanfragen zum Verkehrsversuch ist bei der LISt GmbH außerdem folgende Ansprechpartnerin benannt:
Stephanie Ihle
Telefon: 037207 832-0
E-Mail: Pressestelle@list.sachsen.de
