Rathaus Taucha


 


Hundesteuer

Hundesteuer

Liebe Tauchaerinnen und Tauchaer,

Sie können auf verschiedenen Wegen in Taucha ihren Hund bei der Stadt Taucha anmelden.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in der Hundesteuersatzung.

Die Anmeldung können dies bequem über den Link zum „Amt24“ vornehmen bzw. über die Formulare der Stadt Taucha.

Gern können Sie auch persönlich bei uns im Rathaus zu den Sprechzeiten vorbeischauen.

Unser Mitarbeiter, Herr Klauß steht Ihnen zudem gern unter 034298 – 70102 zur Verfügung.


Satzung und Formulare als PDF

Online Formulare

Hunde-Anmeldung

Hunde-Abmeldung


Hundesteueranmeldung online



Frist zum Umtausch von Hundesteuermarken endet am 31.10.2023

Mit der Ausgabe des Stadtanzeigers vom Februar 2023 wurde einem Großteil der Tauchaer Hundehalter die Pflicht zum Umtausch der Hundesteuermarken bekanntgegeben.

Wir möchten die betroffenen Hundehalter daran erinnern, dass die Hundesteuermarken mit den Nr. 100 – 2765 ab 01.11.2023 ihre Gültigkeit verlieren werden. Dies umfasst alle Steuermarken die vor dem Jahr 2020 ausgegeben wurden.

Die betroffenen Hundehalter sind aufgefordert die Steuermarken bis zum 31.10.2023 umzutauschen. Beim Umtausch ist die alte Steuermarke abzugeben. Der Umtausch ist kostenfrei, sofern die alte Marke abgegeben wird. In allen anderen Fällen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,- EUR erhoben.

Ab dem 01.11.2023 wird für den Umtausch der dann ungültigen Steuermarken generell eine Verwaltungsgebühr von 10,- EUR erhoben. Spätestens ab 01.01.2024 erfolgt dann ein Umtausch der alten Steuermarken von Amtswegen. Dann kommt zusätzlich zur Verwaltungsgebühr von 10,- EUR noch eine Ordnungswidrigkeit (§14 Abs. 1 Nr. 5 der Hundesteuersatzung) von mind. 35,- EUR hinzu.

Der Umtausch erfolgt im Rathaus Büro 208 (2. OG). Die Steuermarken ab Nr. 2766 behalten ihre Gültigkeit.