Öffentliche Protokolle

Öffentliche Protokolle aus den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Stadtrats der Stadt Taucha

Gemäß § 40 Absatz 2 Satz 5, Halbsatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) kann die Gemeinde die allgemeine Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates in elektronischer Form ermöglichen.

Mit dem Begriff „allgemeine“ ist jedermann angesprochen, mithin soll jede natürliche Person das Recht zur Einsicht haben. Ein allgemeiner, ungehinderter Zugriff auf Sitzungsniederschriften in elektronischer Form ist möglich, indem diese im Internet - wie hier vorgenommen - veröffentlicht werden.

Übt die Gemeinde das ihr in § 40 Absatz 2 Satz 5 Halbsatz 2 SächsGemO eingeräumte Ermessen dahingehend aus, dass sie die Sitzungsniederschrift des Gemeinderates im Internet veröffentlicht, muss sie dennoch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Die Veröffentlichung einer Sitzungsniederschrift im Internet stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten i. S. v. Artikel 4 DSGVO dar, weil das Protokoll regelmäßig Namen, Funktionen oder sonstige identifizierende Angaben von Ratsmitgliedern, Einwohnern oder Dritten enthält.

Bei Gemeinderatsmitgliedern und anderen Funktionsträgern, die kraft ihres Amtes öffentlich verantwortlich handeln, ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten in einem gewissem Umfang durch den demokratischen Öffentlichkeitszweck gedeckt.

Bei Einwohnern oder Dritten ist die Rechtslage anders zu beurteilen, da sie in der Gemeinderatssitzung typischerweise nicht als Amtsträger, sondern als Privatpersonen auftreten. Deshalb dürfen personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder ähnliche Angaben sowie weitere Informationen, die eine natürliche Person identifizierbar machen, wie z. B. Flurstücksnummern (vgl. Artikel 4 DSGVO), nicht veröffentlicht werden."