Stadtanzeiger (Amtsblatt): Anzeige aufgeben / Beitrag einreichen
Leistungsbeschreibung
Redaktion Tauchaer Stadtanzeiger: Herr Nico Graubmann, Tel.: 034298/70-142
Zuständige Stelle
SB Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, Märkte: Herr Nico Graubmann
Voraussetzungen
- Der einzureichende Beitrag oder die Anzeige erfüllt die inhaltlichen und formalen Anforderungen des Tauchaer Stadtanzeigers.
- Die Unterlagen liegen in einem zulässigen digitalen Dateiformat (Word oder auslesbares PDF; Anzeigen als druckfähige Datei) vor.
- Die Einreichung erfolgt fristgerecht bis zum Redaktionsschluss.
- Bei gewerblichen Inhalten erfolgt die Veröffentlichung als kostenpflichtige Anzeige gemäß den gültigen Mediadaten.
Verfahrensablauf
1. Vorbereitung
- Prüfen, ob ein redaktioneller Beitrag oder eine gewerbliche Anzeige veröffentlicht werden soll.
- Den Beitrag bzw. die Anzeige entsprechend den Vorgaben erstellen.
2. Erstellung der Unterlagen
- Redaktionelle Beiträge sind in digitaler Form als Word-Dokument oder auslesbare PDF-Datei einzureichen.
- Anzeigen werden als druckfertige PDF-, Word- oder JPEG-Datei übermittelt.
3. Einreichung
- Die Unterlagen werden fristgerecht an die zuständige Ansprechperson der Stadtverwaltung übermittelt.
- Für Anzeigen erfolgt die Einreichung per E-Mail an die in den Mediadaten genannte Kontaktadresse.
4. Fristen beachten
- Redaktionsschluss ist grundsätzlich der 13. eines Monats um 12:00 Uhr.
- Fällt dieser Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorhergehende Werktag.
- Nach Ablauf der Frist eingereichte Beiträge oder Anzeigen können für die nächste Ausgabe nicht mehr berücksichtigt werden.
5. Prüfung und Freigabe
- Die Stadtverwaltung prüft die eingereichten Inhalte hinsichtlich der formalen Anforderungen und ihrer Eignung für die Veröffentlichung.
- Gegebenenfalls erfolgt eine Abstimmung mit dem Einreicher.
6. Veröffentlichung
- Der Tauchaer Stadtanzeiger erscheint monatlich zum 1. eines Monats.
- Nach erfolgreicher Prüfung werden Beiträge und Anzeigen in der entsprechenden Ausgabe veröffentlicht. Zusätzlich stellt die Stadtverwaltung den Stadtanzeiger online zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Übermittlungsform der fertigen Anzeige:
• als PDF-, WORD- oder JPEG-Datei
• per E-Mail vorzugsweise über https://www.taucha.de/service/buergerservice/tauchaer-stadtanzeiger/kontakt/ oder per E-Mail an nico.graubmann@taucha.deFristen
Redaktionsschluss:
Um zukünftig eine rechtzeitige Verteilung des Tauchaer Stadtanzeigers zu gewährleisten, wird der Redaktionsschluss ab sofort auf den 13. eines Monats 12:00 Uhr festgelegt. Ist dieser Tag
ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt der Werktag davor als Redaktionsschlusstag in Kraft. Eine spätere Einsendung kann nicht mehr berücksichtigt werden.Kosten (Gebühren)
Nr. Anzeigengrößen Preis Anzeige Graustufen, Preis Anzeige farbig
1/1 Seite (180 x 262 mm) 980,00 €, 1.100,00 €
1/2 Seite (180 x 131 mm) 490,00 €, 540,00 €
1/4 Seite (87 x 131 mm) 250,00 €, 290,00 €
1/8 Seite (87 x 64 mm) 125,00 €, 150,00 €
1/16 Seite (87 x 31 mm) 69,00 €, 80,00 €
1/32 Seite (42 x 31 mm) 41,00 €, 46,00 €Bearbeitungsdauer
Innerhalb von 2 Werktagen.
Hinweise (Besonderheiten)
Rabattierung der Anzeigenpreise:
• ab 3-maliger Schaltung im Kalenderjahr: 10% Rabatt auf den jeweiligen Anzeigenpreis
• ab 6-maliger Schaltung im Kalenderjahr: 25% Rabatt auf den jeweiligen AnzeigenpreisRechtsgrundlage
Dienstanweisung/Mediadaten
Freigabevermerk
Stadtverwaltung Taucha
Rechtsbehelf
keiner erforderlich
Anträge / Formulare