Stadtanzeiger (Amtsblatt): Anzeige aufgeben / Beitrag einreichen

  • Leistungsbeschreibung

    Redaktion Tauchaer Stadtanzeiger: Herr Nico Graubmann, Tel.: 034298/70-142

  • Zuständige Stelle

    SB Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, Märkte: Herr Nico Graubmann

  • Voraussetzungen

    • Der einzureichende Beitrag oder die Anzeige erfüllt die inhaltlichen und formalen Anforderungen des Tauchaer Stadtanzeigers.
    • Die Unterlagen liegen in einem zulässigen digitalen Dateiformat (Word oder auslesbares PDF; Anzeigen als druckfähige Datei) vor.
    • Die Einreichung erfolgt fristgerecht bis zum Redaktionsschluss.
    • Bei gewerblichen Inhalten erfolgt die Veröffentlichung als kostenpflichtige Anzeige gemäß den gültigen Mediadaten.
  • Verfahrensablauf

    1. Vorbereitung

    • Prüfen, ob ein redaktioneller Beitrag oder eine gewerbliche Anzeige veröffentlicht werden soll.
    • Den Beitrag bzw. die Anzeige entsprechend den Vorgaben erstellen.

    2. Erstellung der Unterlagen

    • Redaktionelle Beiträge sind in digitaler Form als Word-Dokument oder auslesbare PDF-Datei einzureichen.
    • Anzeigen werden als druckfertige PDF-, Word- oder JPEG-Datei übermittelt.

    3. Einreichung

    • Die Unterlagen werden fristgerecht an die zuständige Ansprechperson der Stadtverwaltung übermittelt.
    • Für Anzeigen erfolgt die Einreichung per E-Mail an die in den Mediadaten genannte Kontaktadresse.

    4. Fristen beachten

    • Redaktionsschluss ist grundsätzlich der 13. eines Monats um 12:00 Uhr.
    • Fällt dieser Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorhergehende Werktag.
    • Nach Ablauf der Frist eingereichte Beiträge oder Anzeigen können für die nächste Ausgabe nicht mehr berücksichtigt werden.

    5. Prüfung und Freigabe

    • Die Stadtverwaltung prüft die eingereichten Inhalte hinsichtlich der formalen Anforderungen und ihrer Eignung für die Veröffentlichung.
    • Gegebenenfalls erfolgt eine Abstimmung mit dem Einreicher.

    6. Veröffentlichung

    • Der Tauchaer Stadtanzeiger erscheint monatlich zum 1. eines Monats.
    • Nach erfolgreicher Prüfung werden Beiträge und Anzeigen in der entsprechenden Ausgabe veröffentlicht. Zusätzlich stellt die Stadtverwaltung den Stadtanzeiger online zur Verfügung.
  • Erforderliche Unterlagen

    Übermittlungsform der fertigen Anzeige:
    • als PDF-, WORD- oder JPEG-Datei
    • per E-Mail vorzugsweise über https://www.taucha.de/service/buergerservice/tauchaer-stadtanzeiger/kontakt/ oder per E-Mail an nico.graubmann@taucha.de

  • Fristen

    Redaktionsschluss:
    Um zukünftig eine rechtzeitige Verteilung des Tauchaer Stadtanzeigers zu gewährleisten, wird der Redaktionsschluss ab sofort auf den 13. eines Monats 12:00 Uhr festgelegt. Ist dieser Tag
    ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt der Werktag davor als Redaktionsschlusstag in Kraft. Eine spätere Einsendung kann nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Kosten (Gebühren)

    Nr. Anzeigengrößen Preis Anzeige Graustufen, Preis Anzeige farbig
    1/1 Seite (180 x 262 mm) 980,00 €, 1.100,00 €
    1/2 Seite (180 x 131 mm) 490,00 €, 540,00 €
    1/4 Seite (87 x 131 mm) 250,00 €, 290,00 €
    1/8 Seite (87 x 64 mm) 125,00 €, 150,00 €
    1/16 Seite (87 x 31 mm) 69,00 €, 80,00 €
    1/32 Seite (42 x 31 mm) 41,00 €, 46,00 €

  • Bearbeitungsdauer

    Innerhalb von 2 Werktagen.

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Rabattierung der Anzeigenpreise:
    • ab 3-maliger Schaltung im Kalenderjahr: 10% Rabatt auf den jeweiligen Anzeigenpreis
    • ab 6-maliger Schaltung im Kalenderjahr: 25% Rabatt auf den jeweiligen Anzeigenpreis

  • Rechtsgrundlage

    Dienstanweisung/Mediadaten

  • Freigabevermerk

    Stadtverwaltung Taucha

  • Rechtsbehelf

    keiner erforderlich

  • Anträge / Formulare