Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie Ihren Wohnort ein:

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    • Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wird von Amts wegen für Sie keinen Eintrag im Wählerverzeichnis vornehmen.
    • Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind.
  • Verfahrensablauf

    Ihr schriftlicher Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Ihren Vor- und Nachnamen
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Wohnanschrift
    • Ihre Unterschrift
    • und die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

    Für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestags- / Europawahl durch Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik leben, sind besondere Formblätter zu verwenden, die auf der Webseite der Bundeswahlleiterin abrufbar sind.

    Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung. Sind Sie nicht wahlberechtigt, werden Sie ebenfalls umgehend benachrichtigt.

  • Erforderliche Unterlagen

    Als Nachweis genügt zumeist eine Kopie der Anmeldebestätigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

  • Fristen

    • Antragsstellung: bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (Kommunalwahlen: bis spätestens 16. Tag vor der Wahl).
  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie bei der Landeswahlleitung. 02.06.2025

  • Rechtsbehelf

    • schriftlicher Einspruch bei der Gemeindebehörde
    • binnen zwei Tagen nach Zustellung: schriftliche Beschwerde an den Kreiswahlleiter