Hundesteuer – Ermäßigung und Befreiung beantragen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnort an:

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    • Nachweis der Erforderlichkeit
  • Verfahrensablauf

    Ihren Antrag können Sie je nach Regelung des jeweiligen Behörde schriftlich oder online stellen (siehe —> Onlineantrag).

    Online-Antrag

    • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
    • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
    • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
    • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
    • Eine Kopie des Antrages und die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

    Schriftlicher Antrag

    • Sofern ein Antragsformular verfügbar ist, beziehen Sie dies über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.
    • Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.

    Prüfung

    • Über die Gewährung der Ermäßigung oder Befreiung entscheidet die zuständige Stelle per Bescheid.
  • Erforderliche Unterlagen

    Die Nachweise variieren je nach Grund. Üblich sind:

    • Ausbildungsnachweise des Hundes (zum Beispiel als Blindenführ- oder Rettungshund)
    • persönliche Nachweise (zum Beispiel Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B, Bl, aG, oder H oder Jagdschein)
    • Überlassungsvertrag der Tierschutzeinrichtung
    • bei gewerblicher Hundehaltung zusätzlich: Handelsregisterauszug des Bewacher-Betriebes
  • Fristen

    keine

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium des Innern. 13.04.2026

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen