Sitzungen

Beschlüsse der 25. Stadtratssitzung am 08.10.2026


In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 08.10.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Grundsatzbeschluss zur Nachbesetzung der stellvertretenden Wehrleiterpositionen der Freiwilligen Feuerwehr Taucha
Beschluss-Nr. 2026/076

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 folgendes grundsätzliches Vorgehen zur Nachbesetzung der stellvertretenden Wehrleiterpositionen der Freiwilligen Feuerwehr Taucha.

  1. In Auslegung des § 17 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Taucha wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha vom 21.09.2026 hinsichtlich der stellvertretenden Wehrleiterpositionen im Falle des Nichtantritts eines Gewählten sowie im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Gewählten das „Nachrückeverfahren“ bis zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode angewendet.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Feuerwehrsatzung entsprechend zu überarbeiten, um etwaige Regelungslücken zu schließen.
  3. Die Bestellung der Stellvertreter des Stadtwehrleiters erfolgt durch gesonderte Stadtratsbeschlüsse auf Grundlage dieses Grundsatzbeschlusses.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0           einstimmig

Abberufung des 2. stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha - Herrn Lukas Thiergen
Beschluss-Nr. 2026/077

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 gemäß Grundsatzbeschlusses vom 08.10.2026 die Abberufung des 2. stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha während laufender Wahlperiode.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0          einstimmig

Bestellung des 1. stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha - Herrn Lukas Borowski-Thiergen
Beschluss-Nr. 2026/078

Der Stadtrat der Stadt Taucha bestellt in seiner Sitzung am 08.10.2026 gemäß § 13 Abs. 4 der Feuerwehrsetzung der Stadt Taucha Herrn Lukas Borowski-Thiergen zum 1. stellvertretenden Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Taucha.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0        einstimmig

Bestellung des 2. stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha - Herrn Lars Neuber
Beschluss-Nr. 2026/079

Der Stadtrat der Stadt Taucha bestellt in seiner Sitzung am 08.10.2026 gemäß § 13 Abs. 4 Feuerwehrsetzung der Stadt Taucha Herrn Lars Neuber zum 2. stellvertretenden Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Taucha.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0        einstimmig

Bebauungsplan Nr. 70 "GE/GI Merkwitz", 2. Entwurf - Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2026/073

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Billigung und öffentliche Auslegung des vorliegenden 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 70 „GE/GI Merkwitz" nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 11.11.2026 bis zum 11.12.2026. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 6, Enthaltungen: 1, Befangenheit: 0        mehrheitlich

Bebauungsplan Nr. 71 "Merkwitz am Hasengraben" - Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2026/075

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Billigung und öffentliche Auslegung des vorliegenden Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 71 „Merkwitz am Hasengraben" nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 11.11.2026 bis zum 11.12.2026. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 2, Befangenheit: 0        mehrheitlich

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Taucha - 4. (Teil-) Änderung - (im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 71 "Merkwitz Hasengraben") - Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2026/074

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Auslegung und Billigung der 4.Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) in der Zeit vom 11.11.2026 bis einschließlich 11.12.2026. Die Änderung ist in Form von einer Begründung aufgeführt.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 2, Befangenheit: 0        mehrheitlich

Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesstätten
Beschluss-Nr. 2026/068

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die neue Fassung der Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesstätten der Stadt Taucha.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0        einstimmig

Einziehungsverfügung: Gemarkung Taucha; Flurstück: 593/404 des BÖW 483 Radweg Sommerfelder Straße
Beschluss-Nr. 2026/069

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 auf der Grundlage des § 8, Abs. 3 Sächsisches Straßengesetz vom 21.01.1993 (SächsGVBl. Nr. 07/1993, Seite 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2026 (SächsGVBl. S. 274), die Einziehung des neu durch Teilung entstandenen Flurstückes 593/404 der Gemarkung Taucha (Anlage 1 Fortführungsnachweis 01680).

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0        einstimmig

Einlage in die Kapitalrücklage der IBV Taucha mbH durch die Stadt Taucha
Beschluss-Nr. 2026/070

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Einlage des Flurstückes 301/d, Gemarkung Taucha, Blatt 2841 (Brauhausstraße 24) in Höhe von 280.000 EUR in die Kapitalrücklage der IBV Taucha durch die Stadt Taucha. Das Flurstück ist bebaut und hat eine Größe von 870 m². Die Bewertung des Grundstücks erfolgte anhand eines Gutachtens vor ein paar Jahren. Zudem wurde der aktuelle Bodenrichtwert herangezogen und eine Markteinschätzung eingeholt. Das Flurstück ist vermessen. Der Bürgermeister wird ermächtigt alle weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und vorzunehmen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 20 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0        einstimmig

PartheBad Taucha - Beauftragung zur Neufassung des "Zuschussvertrag für den Betrieb" zwischen der Stadt Taucha und der IBV Taucha mbH
Beschluss-Nr. 2026/070

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Beauftragung des Bürgermeisters, den „Zuschussvertrag für den Betrieb“ des PartheBades Taucha zwischen der Stadt Taucha und der IBV Taucha neu verhandeln und den bisherigen Vertrag zu ändern. Der neue Vertrag soll zum 01.01.2027 gelten und den bisherigen Vertrag ersetzen. Dieser soll am 31.12.2026 einvernehmlich beendet werden. Dabei soll der Festbetrag als Zuschuss der Stadt Taucha an die IBV jährlich 50.000 EUR betragen.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0        einstimmig

Tobias Meier
Bürgermeister