In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 08.10.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst
Grundsatzbeschluss zur Nachbesetzung der stellvertretenden Wehrleiterpositionen der Freiwilligen Feuerwehr Taucha Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 folgendes grundsätzliches Vorgehen zur Nachbesetzung der stellvertretenden Wehrleiterpositionen der Freiwilligen Feuerwehr Taucha.
Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
Abberufung des 2. stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha - Herrn Lukas Thiergen Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 gemäß Grundsatzbeschlusses vom 08.10.2026 die Abberufung des 2. stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha während laufender Wahlperiode. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
Bestellung des 1. stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha - Herrn Lukas Borowski-Thiergen Der Stadtrat der Stadt Taucha bestellt in seiner Sitzung am 08.10.2026 gemäß § 13 Abs. 4 der Feuerwehrsetzung der Stadt Taucha Herrn Lukas Borowski-Thiergen zum 1. stellvertretenden Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Taucha. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
Bestellung des 2. stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha - Herrn Lars Neuber Der Stadtrat der Stadt Taucha bestellt in seiner Sitzung am 08.10.2026 gemäß § 13 Abs. 4 Feuerwehrsetzung der Stadt Taucha Herrn Lars Neuber zum 2. stellvertretenden Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Taucha. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
Bebauungsplan Nr. 70 "GE/GI Merkwitz", 2. Entwurf - Auslegungs- und Billigungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Billigung und öffentliche Auslegung des vorliegenden 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 70 „GE/GI Merkwitz" nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 11.11.2026 bis zum 11.12.2026. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 6, Enthaltungen: 1, Befangenheit: 0 mehrheitlich |
Bebauungsplan Nr. 71 "Merkwitz am Hasengraben" - Auslegungs- und Billigungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Billigung und öffentliche Auslegung des vorliegenden Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 71 „Merkwitz am Hasengraben" nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 11.11.2026 bis zum 11.12.2026. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 2, Befangenheit: 0 mehrheitlich |
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Taucha - 4. (Teil-) Änderung - (im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 71 "Merkwitz Hasengraben") - Auslegungs- und Billigungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Auslegung und Billigung der 4.Teiländerung des Flächennutzungsplanes (FNP) in der Zeit vom 11.11.2026 bis einschließlich 11.12.2026. Die Änderung ist in Form von einer Begründung aufgeführt. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 8, Enthaltungen: 2, Befangenheit: 0 mehrheitlich |
Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesstätten Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die neue Fassung der Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagesstätten der Stadt Taucha. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
Einziehungsverfügung: Gemarkung Taucha; Flurstück: 593/404 des BÖW 483 Radweg Sommerfelder Straße Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 auf der Grundlage des § 8, Abs. 3 Sächsisches Straßengesetz vom 21.01.1993 (SächsGVBl. Nr. 07/1993, Seite 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2026 (SächsGVBl. S. 274), die Einziehung des neu durch Teilung entstandenen Flurstückes 593/404 der Gemarkung Taucha (Anlage 1 Fortführungsnachweis 01680).
Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
Einlage in die Kapitalrücklage der IBV Taucha mbH durch die Stadt Taucha Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Einlage des Flurstückes 301/d, Gemarkung Taucha, Blatt 2841 (Brauhausstraße 24) in Höhe von 280.000 EUR in die Kapitalrücklage der IBV Taucha durch die Stadt Taucha. Das Flurstück ist bebaut und hat eine Größe von 870 m². Die Bewertung des Grundstücks erfolgte anhand eines Gutachtens vor ein paar Jahren. Zudem wurde der aktuelle Bodenrichtwert herangezogen und eine Markteinschätzung eingeholt. Das Flurstück ist vermessen. Der Bürgermeister wird ermächtigt alle weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und vorzunehmen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 20 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
PartheBad Taucha - Beauftragung zur Neufassung des "Zuschussvertrag für den Betrieb" zwischen der Stadt Taucha und der IBV Taucha mbH Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 08.10.2026 die Beauftragung des Bürgermeisters, den „Zuschussvertrag für den Betrieb“ des PartheBades Taucha zwischen der Stadt Taucha und der IBV Taucha neu verhandeln und den bisherigen Vertrag zu ändern. Der neue Vertrag soll zum 01.01.2027 gelten und den bisherigen Vertrag ersetzen. Dieser soll am 31.12.2026 einvernehmlich beendet werden. Dabei soll der Festbetrag als Zuschuss der Stadt Taucha an die IBV jährlich 50.000 EUR betragen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
Tobias Meier
Bürgermeister


