Neuwahl des Jugendparlamentes der Stadt Taucha

Wahlbekanntmachung

Die Wahl des Jugendparlamentes der Stadt Taucha findet in dem Zeitraum vom 14.09.2026 bis zum 20.09.2026 statt.

Mit dieser Bekanntmachung erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 der Wahlordnung die Aufforderung an alle wahlberechtigten Jugendlichen zur Teilnahme an der Wahl. Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt. Den allgemeinen Wahlgrundsätzen ist dabei im Rahmen der technischen Möglichkeiten Rechnung zu tragen.

Zusammensetzung des Wahlausschusses

Der Wahlvorsitzende, Herr Jens Rühling, sowie Herr Steven Habich und Herr Sebastian Eichelbaum bilden den Wahlausschuss.

Wahlberechtigt und wählbar sind:

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Personen, die am Wahltag 14 Jahre alt sind und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Taucha haben.

Einreichung von Wahlvorschlägen
Alle Wahlberechtigten, die Interesse an der Mitarbeit im Jugendparlament haben, werden hiermit aufgefordert, zur Wahl zu kandidieren.

Der Aufstellzeitraum für Kandidatinnen und Kandidaten ist vom 01.05.2026 bis zum 10.07.2026.

Zur Aufstellung ist das Ausfüllen eines entsprechenden Formulars erforderlich.
Dieses kann hier aufgerufen werden.

Das Einreichen der Wahlvorschläge ist bis spätestens 10.07.2026 über das Online-Formular oder
per E-Mail an jupawahltaucha@taucha.de möglich.

Auszählung der Wahl
Die Auszählung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses wird am 23.09.2026 durchgeführt. Der Wahlausschuss macht das Wahlergebnis unverzüglich auf der Webseite der Stadt Taucha öffentlich bekannt.

Taucha, den 08.04.2026

Jugendparlament der Stadt Taucha