Rechtsklarheit

Entscheidung des Amtsgerichtes Eilenburg ist gefallen: Freispruch


Das Fahrzeug war auf dem Weg zu einem Einsatz infolge einer ausgelösten Brandmeldeanlage an der Interimsgrundschule Dewitzer Straße. Nach der gebotenen Einzelfallprüfung hatte das Ordnungsamt aufgrund der gravierenden Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen Bußgeldbescheid gegen den Fahrzeugführer erlassen.

Das Amtsgericht Eilenburg hat den Fahrzeugführer auf seinen Einspruch im Verhandlungstermin am 09.06.2026 freigesprochen. Nach der Auffassung des Gerichts war die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr von der zugrunde liegenden verkehrsrechtlichen Anordnung gedeckt. Deshalb sei die regulär zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h maßgeblich. Es verbleibe eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 19 km/h. Insoweit habe der Fahrzeugführer die Sonderrechte im Einsatz unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt. Der Anlass der Einsatzfahrt, die daraus folgende Eilbedürftigkeit, die konkrete Situation vor Ort, aber auch die langjährige Erfahrung und Fahrpraxis des Fahrzeugführers würden dies belegen.

Das entspricht letztlich auch der Ansicht des Ordnungsamtes. Es war gegen den Fahrzeugführer des damals vorausfahrenden Hilfeleistungslöschfahrzeuges, welches mit 49 km/h, und damit 19 km/h über der angeordneten, vom Gericht jedoch für unwirksam angesehenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs und ebenfalls geblitzt worden war, nicht vorgegangen.

Abschließend betonte das Gericht, Sonderrechte bedeuten keinen Freifahrtschein. Wäre die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wirksam gewesen, hätte es zumindest eine geringe Geldbuße verhängt. Der Fahrzeugführer solle bedenken, dass er bei Einhaltung von Tempo 30 wohl nur 42 Sekunden später am Einsatzort gewesen wäre.

Die Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr ist für die Stadt von sehr hoher Bedeutung. Die Kameradinnen und Kameraden leisten tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Dieses Engagement verdient großen Respekt und Anerkennung. Die Stadtverwaltung wird den Verfahrensablauf hausintern auswerten und Schlussfolgerungen für zukünftige Verwaltungsverfahren ziehen.