Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
Weitere Informationen
- Personalausweisportal des Bundes
Bundesministerium des Innern
- Personalausweisportal des Bundes
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie Ihren Wohnort ein:
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der die neue Wohnung liegt
Voraussetzungen
- Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Verfahrensablauf
Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises können Sie online oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen.
Sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird, ist eine elektronische Änderung nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung möglich (siehe –> Weitere Informationen sowie Onlineantrag). Dieser Dienst ist ein bundesweiter Services der Freien und Hansestadt Hamburg der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird.
Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.
Onlineantrag
- Sie rufen den Online-Dienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung auf (siehe –> Onlineantrag).
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Alle weiteren Schritte werden Ihnen im Zuge des Online-Dienstes mitgeteilt.
Schriftlicher Antrag
- Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
- Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
- aktuelle Meldebestätigung
Fristen
schnellst möglich
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 23.07.2025
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Näheres im Bescheid)
- Anfechtungsklage (Näheres im Bescheid)
- Verpflichtungsklage (Näheres im Bescheid)
Anträge / Formulare