Personalausweis, Adresse ändern lassen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie Ihren neuen Wohnort ein:

  • Zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet haben.

    In der Regel können Sie die Adressänderung in Ihrem Personalausweis gleich zusammen mit der An- beziehungsweise Ummeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Personalausweisbehörde ist.

  • Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf Aktualisierung Ihres Personalausweises müssen Sie persönlich stellen.
    • Die Adressänderung können Sie dann auch von einem Vertreter / einer Vertreterin vornehmen lassen. Der Vertreter / die Vertreterin muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Der zu ändernde Personalausweis muss mitgebracht werden.
    • Die neue Adresse wird mit einem Aufkleber direkt und sichtbar auf dem Personalausweis sowie auf dem Chip des Personalausweises geändert.
    • Für die Änderung Ihrer Adresse auf dem Chip wird Ihr Ausweis auf das Änderungsterminal gelegt.
    • Nach Eingabe der sechsstelligen Zugangsnummer, die auf der Vorderseite Ihres Ausweises aufgedruckt ist, wird die Adressänderung auf dem Chip vorgenommen.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung beziehungsweise Anmeldung erfolgt: eine aktuelle Meldebestätigung
  • Fristen

    Die Änderung der Adresse im Personalausweis müssen Sie unverzüglich nach dem Wechsel Ihres Wohnsitzes veranlassen.

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Die Änderung im Ausweis wird in der Regel sofort durchgeführt.

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium des Innern. 30.06.2022

  • Rechtsbehelf

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  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen