Wohnsitz – alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden
Weitere Informationen
- Personalausweisportal des Bundes
Bundesministerium des Innern
- Personalausweisportal des Bundes
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie Ihren Wohnort ein:
Zuständige Stelle
Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die neue Wohnung liegt
Voraussetzungen
Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.
Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind volljährig.
- Sie haben ein Nutzerkonto.
- Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
- Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
- Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
Verfahrensablauf
Onlineantrag
- Sie rufen den Online-Dienst zur elektronischer Wohnsitzanmeldung auf (siehe –> Onlineantrag).
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Wohnung.
- Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.
Abschließend aktualisieren Sie Ihre Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises über den Online-Dienst und erhalten Ihre elektronische Meldebestätigung sowie per Post den Adressaufkleber zur Aktualisierung Ihres Personalausweises.
Antrag bei der Meldebehörde
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten.
- Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen.
- Sie fühlen den Meldeschein aus und unterschreiben diesen.
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Wohnung.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Meldeschein
- mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- anerkannter und gültiger Pass
- anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- eID-Karte
- bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer: Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person
- bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland
- bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Fristen
Anmeldung des neuen Wohnsitzes: innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung
Kosten (Gebühren)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Kommen Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Rechtsgrundlage
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG) - Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) - Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) - Mehrere Wohnungen
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) - Bestimmung der Hauptwohnung
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) - Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- 23a Bundesmeldegesetz (BMG) - Elektronische Anmeldung
- § 24 Bundesmeldegesetz (BMG) - Datenerhebung, Meldebestätigung
- § 54 Bundesmeldegesetz (BMG) – Bußgeldvorschriften
- 17.1, 17.3, 19, 21, 22, 23.0 bis 23.0.2,, 23a und 24 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 21.08.2025
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare