Wohnsitz – alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden

  • Weitere Informationen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie Ihren Wohnort ein:

  • Zuständige Stelle

    Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die neue Wohnung liegt

  • Voraussetzungen

    Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.

    Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:

    • Sie sind volljährig.
    • Sie haben ein Nutzerkonto.
    • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
    • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
    • Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
  • Verfahrensablauf

    Onlineantrag

    • Sie rufen den Online-Dienst zur elektronischer Wohnsitzanmeldung auf (siehe –> Onlineantrag).
    • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
    • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
    • Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Wohnung.
    • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.

    Abschließend aktualisieren Sie Ihre Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises über den Online-Dienst und erhalten Ihre elektronische Meldebestätigung sowie per Post den Adressaufkleber zur Aktualisierung Ihres Personalausweises.

    Antrag bei der Meldebehörde

    • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten.
    • Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, in dessen Wohnung sie ziehen.
    • Sie fühlen den Meldeschein aus und unterschreiben diesen.
    • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.

    Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Wohnung.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Meldeschein
    • mindestens ein Identitätsnachweis:
      • Personalausweis
      • vorläufiger Personalausweis
      • Ersatz-Personalausweis
      • anerkannter und gültiger Pass
      • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
      • eID-Karte
    • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
    • bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer: Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person
    • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
    • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland
    • bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

  • Fristen

    Anmeldung des neuen Wohnsitzes: innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Kommen Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium des Innern. 21.08.2025

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare