Baumpatenschaft übernehmen
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie Ihre Stadt oder Gemeinde an:
Zuständige Stelle
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Ihre Bereitschaft zur Übernahme einer Baumpatenschaft können Sie je nach Regelung des jeweiligen Behörde schriftlich oder online stellen (siehe —> Onlineantrag).
Online-Antrag
- Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Schriftlicher Antrag
- Sofern ein Anzeigeformular verfügbar ist, beziehen Sie dies über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.
- Reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Anzeige oder das formlose Schreiben bei der zuständigen Behörde ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.
Prüfung
- Über die Annahme der Patenschaft entscheidet die Stadt oder Gemeinde. Auf Wunsch stellt sie Ihnen eine Bescheinigung über die Spende aus.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Die Regelungen variieren je nach Stadt- oder Gemeinde.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 28.03.2024
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Anträge / Formulare