Hausnummer beantragen
Weitere Informationen
- Hauskoordinaten
Landesvermessung Sachsen
- Hauskoordinaten
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie den Namen der Stadt oder Gemeinde an:
Zuständige Stelle
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
nachträgliche Hausnummern-Vergabe (außerhalb des Baugenehmigungs- oder Freistellungsverfahrens)
Verfahrensablauf
Reichen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich, persönlich oder digital einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer ein. Soweit für Ihren Ort verfügbar, beantragen Sie die Anordnung über Amt24 (siehe –> Onlineantrag).
Onlineantrag
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
- als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID – Anmeldung mit Benutzername und Passwort ausreichend
- als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- gegebenenfalls: Baugenehmigung (Kopie)
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
Verwaltungsgebühren: durch kommunale Satzung festgelegt
Hinweise (Besonderheiten)
Örtliche Besonderheiten: keine
Rechtsgrundlage
- § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Pflichten des Eigentümers
- § 5 Absatz 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) – Name und Bezeichnung
- § 9 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) – Ermächtigung zum Erlass von Polizeiverordnungen
- kommunale Polizeiverordnung
- kommunale Verwaltungskostensatzung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 19.02.2026
Rechtsbehelf
keine Angaben
Anträge / Formulare