Bibliotheksanmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Der Bestand der öffentlichen Bibliotheken steht jedermann offen. Um die Bücher, Zeitschriften und alle anderen Medien nutzen zu können, müssen Sie sich zumeist bei der jeweiligen Bibliothek anmelden. Im Allgemeinen erhalten Sie mit der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, und es wird ein elektronisches Benutzerkonto für Sie eingerichtet. Über das Benutzerkonto werden die Ausleihen und Gebühren verbucht.

    Ansprechstelle

    Bibliotheken in Sachsen

    –> Bibliothekenführer
      Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband

  • Weitere Informationen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie die Stadt oder Gemeinde des Bibliotheksstandortes ein:

  • Zuständige Stelle

    die jeweilige Bibliothek

  • Voraussetzungen

    für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten

  • Verfahrensablauf

    Die Bibliotheksanmeldung ist Je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

  • Erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass (bei Online-Beantragung in Kopie)

  • Fristen

    gegebenenfalls: für die Verlängerung

  • Kosten (Gebühren)

    Gebühren für Anmeldung und Benutzung (durch Satzung/Benutzungsordnung festgelegt)

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Örtliche Besonderheiten: keine

  • Rechtsgrundlage

    Satzung / Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

  • Freigabevermerk

    Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit Unterstützung durch die kommunale Gemeinschaft im Freistaat Sachsen. 08.03.2022

  • Rechtsbehelf

                  


Zuständige Abteilungen