Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts an:
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
Hinweis: Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft stellen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Das Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote) oder über das Internetportal des Bundesverwaltungsamtes.
- Die Stadt- / Gemeindeverwaltung prüft die Voraussetzungen für die Ehrenpatenschaft. Wenn Sie es wünschen, können auch Angaben zu den Lebensverhältnissen Ihrer Familie aufgenommen werden. Nach der Prüfung wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet.
- Ist der Antrag bestätigt und im Bundespräsidialamt eingegangen, stellt dieses eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus.
- Ein Repräsentant Ihrer Gemeinde überreicht Ihnen das Dokument und das Patengeschenk.
Erforderliche Unterlagen
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunden der Kinder
Fristen
Antragstellung: bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
nicht anwendbar
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 18.06.2025
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Anträge / Formulare