Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts an:

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.

    Hinweis: Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft stellen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Das Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote) oder über das Internetportal des Bundesverwaltungsamtes.

    • Die Stadt- / Gemeindeverwaltung prüft die Voraussetzungen für die Ehrenpatenschaft. Wenn Sie es wünschen, können auch Angaben zu den Lebensverhältnissen Ihrer Familie aufgenommen werden. Nach der Prüfung wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet.
    • Ist der Antrag bestätigt und im Bundespräsidialamt eingegangen, stellt dieses eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus.
    • Ein Repräsentant Ihrer Gemeinde überreicht Ihnen das Dokument und das Patengeschenk.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Familienstammbuch
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • Fristen

    Antragstellung: bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

    nicht anwendbar

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 18.06.2025

  • Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen