Ehrenamtskarte beantragen
Weitere Informationen
- Sächsische Ehrenamtskarte – Bürgerschaftliches Engagement
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Sächsische Ehrenamtskarte – Bürgerschaftliches Engagement
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie Ihren Wohnort ein:
Zuständige Stelle
- Gemeinde- oder Stadtverwaltung (bei Teilnahme am Programm), ansonsten
- Engagementstiftung Sachsen
Voraussetzungen
Die "Sächsische Ehrenamtskarte" können alle ehrenamtlich Engagierten erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihr Engagement im Freistaat Sachsen,
- Sie sind mindestens 16 Jahre; in Ausnahmefällen mindestens 14 Jahre alt,
- Sie sind wöchentlich durchschnittlich drei Stunden oder jährlich mindestens 156 Stunden ehrenamtlich aktiv,
- Sie engagieren sich seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich,
- Sie leisten Ihr Engagement unentgeltlich oder eine Aufwandsentschädigung geht nicht über die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26a Einkommenssteuergesetz hinaus.
Hinweis: Ausgebildete Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte.
Trägerorganisationen können sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte
Verfahrensablauf
Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote).
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Lassen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
- Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein.
Hinweis: Beteiligt sich Ihre Wohnsitzgemeinde nicht am Programm "Sächsische Ehrenamtskarte", senden Sie den bestätigten Antrag bitte per E-Mail direkt an die Engagementstiftung Sachsen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)
Fristen
Gültigkeit: 01.01.2025 bis 31.12.2027
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 25.06.2026
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Anträge / Formulare