Ehrenamtskarte beantragen

  • Weitere Informationen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie Ihren Wohnort ein:

  • Zuständige Stelle

    • Gemeinde- oder Stadtverwaltung (bei Teilnahme am Programm), ansonsten
    • Engagementstiftung Sachsen
  • Voraussetzungen

    Die "Sächsische Ehrenamtskarte" können alle ehrenamtlich Engagierten erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihr Engagement im Freistaat Sachsen,
    • Sie sind mindestens 16 Jahre; in Ausnahmefällen mindestens 14 Jahre alt,
    • Sie sind wöchentlich durchschnittlich drei Stunden oder jährlich mindestens 156 Stunden ehrenamtlich aktiv,
    • Sie engagieren sich seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich,
    • Sie leisten Ihr Engagement unentgeltlich oder eine Aufwandsentschädigung geht nicht über die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nummer 26a Einkommenssteuergesetz hinaus.

    Hinweis: Ausgebildete Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.

    Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte.

    Trägerorganisationen können sein:

    • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
    • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
    • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
    • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte
  • Verfahrensablauf

    Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

    • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
    • Lassen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
    • Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein.

    Hinweis: Beteiligt sich Ihre Wohnsitzgemeinde nicht am Programm "Sächsische Ehrenamtskarte", senden Sie den bestätigten Antrag bitte per E-Mail direkt an die Engagementstiftung Sachsen.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    Antragsformular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)

  • Fristen

    Gültigkeit: 01.01.2025 bis 31.12.2027

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

    keine

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 25.06.2026

  • Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

  • Anträge / Formulare


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