Personalausweis-PIN ändern
Weitere Informationen
- Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher"
- Software: AusweisApp2
Bundesministeriums des Innern
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts an:
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine Unionsbürgerkarte (eID).
- Sie sind 16 Jahre oder älter.
- beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT): Ihre Identität ist festgestellt.
Verfahrensablauf
Neusetzung der PIN in der Personalausweisbehörde
Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Behörde und erhalten dort gebührenfrei eine neue PIN.
Neusetzung der PIN am eigenen Computer
Um die PIN selbst zu ändern, benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, für den PV ein Kartenlesegerät, und installieren die kostenlose AusweisApp des Bundes. In der Konfiguration können Sie dann Ihre PIN bearbeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Fristen
Neusetzung der PIN in der Personalausweisbehörde: in der Regel sofort
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 13 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Übermittlung von Geheimnummer, Entsperrnummer und Sperrkennwort
- § 20 Personalausweisverordnung (PAuswV) – Neusetzung und Änderung der Geheimnummer für den elektronischen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis
- § 2 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Freigabevermerk
Vorläufig freigegeben durch: Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Förderales Informationsmanagement – FIM). 19.08.2026
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Anträge / Formulare