Personalausweis, Adresse ändern lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Auf der Rückseite des Personalausweises steht auch Ihre Anschrift. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, muss die Adresse Ihrer Hauptwohnung eingetragen sein.

    Wenn Sie umziehen und sich dabei Ihr Hauptwohnsitz ändert, müssen Sie die Anschrift im Personalausweis unverzüglich aktualisieren lassen.

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie Ihren neuen Wohnort ein:

  • Zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet haben.

    In der Regel können Sie die Adressänderung in Ihrem Personalausweis gleich zusammen mit der An- beziehungsweise Ummeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Personalausweisbehörde ist.

  • Verfahrensablauf

    • Den Antrag auf Aktualisierung Ihres Personalausweises müssen Sie persönlich stellen.
    • Die Adressänderung können Sie dann auch von einem Vertreter / einer Vertreterin vornehmen lassen. Der Vertreter / die Vertreterin muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Der zu ändernde Personalausweis muss mitgebracht werden.
    • Die neue Adresse wird mit einem Aufkleber direkt und sichtbar auf dem Personalausweis sowie auf dem Chip des Personalausweises geändert.
    • Für die Änderung Ihrer Adresse auf dem Chip wird Ihr Ausweis auf das Änderungsterminal gelegt.
    • Nach Eingabe der sechsstelligen Zugangsnummer, die auf der Vorderseite Ihres Ausweises aufgedruckt ist, wird die Adressänderung auf dem Chip vorgenommen.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung beziehungsweise Anmeldung erfolgt: eine aktuelle Meldebestätigung
  • Fristen

    Die Änderung der Adresse im Personalausweis müssen Sie unverzüglich nach dem Wechsel Ihres Wohnsitzes veranlassen.

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Die Änderung im Ausweis wird in der Regel sofort durchgeführt.

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium des Innern. 30.06.2022

  • Rechtsbehelf

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Zuständige Abteilungen