Kinderkrippe (Kinder bis drei Jahre), in einer Einrichtung in kommunaler Trägerschaft anmelden

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie Ihren Wohnort ein:

  • Zuständige Stelle

    Leitung der Kindertageseinrichtung oder die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahmen siehe unten)
    • physische und psychische Gesundheit
  • Verfahrensablauf

    • Suchen Sie sich zuerst eine passende Kinderkrippe aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus und oft auch schon online eine kostenlose Übersicht über die Einrichtungen aller Träger.
    • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
    • In größeren Städten können Sie Ihre Kinder für mehrere Kinderkrippen vormerken lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen noch ein Platz zur Verfügung steht. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden
    • Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt untersuchen
    • Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen den Nachweis der ärztlichen Untersuchung und den Impfnachweis.
    • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und er regelt die tägliche Betreuungszeit.

    Hinweis: Organisieren Sie sich rechtzeitig einen Krippenplatz!

    Onlineantrag

    • Sie können die Anmeldung, soweit für Ihren Ort verfügbar, in Amt24 online beantragen (siehe –> Onlineantrag).
    • Für die Nutzung des Onlineantrags benötigen Sie ein Konto bei der BundID. Eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist ausreichend.
    • Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis ärztlicher Untersuchung und Impfnachweise
  • Fristen

    • die Anmeldung sollte spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn (gilt für alle Träger) erfolgen
    • Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.
    • Ausnahme: Krippen mit der Erlaubnis, Kinder nach Ablauf der Mutterschutzfrist aufzunehmen (Kinder im Alter von acht Wochen)
  • Kosten (Gebühren)

    • Der Elternbeitrag im Krippenbereich beträgt höchstens 23% der Personal- und Sachkosten.
    • Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.
  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 25.08.2026

  • Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen