Namensänderung des Hundehalters mitteilen
Leistungsbeschreibung
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie Ihren Wohnort ein:
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben. Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.06.2022