Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
Weitere Informationen
Hinweis: Bitte beachten Sie örtliche Besonderheiten (soweit bestehend)
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie den Namen der Stadt oder Gemeinde an, auf deren Gebiet der Straßenabschnitt liegt:
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.
Verfahrensablauf
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.05.2024
Rechtsbehelf
entfällt
Anträge / Formulare