Ausfall der Straßenbeleuchtung melden
Weitere Informationen
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie den Standort der defekten Straßenlaterne ein:
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. örtlicher Entstör- oder Bereitschaftsdienst Straßenbeleuchtung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
- Sie melden der zuständigen Stelle die Straßenbeleuchtungsstörung und den genauen Ort der Störung.
- Die zuständige Stelle behebt die Störung.
Erforderliche Unterlagen
keine
Fristen
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 51 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 14.04.2021
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare