Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr, Entschädigung für Lohnfortzahlung des Verdienstausfalls beantragen
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Bitte geben Sie die Stadt oder Gemeinde des Einsatzortes an:
Zuständige Stelle
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
- Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist bei Ihnen im Unternehmen beschäftigt und Sie zahlen Lohn oder Gehalt für die Zeit der oder des Beschäftigten, oder
- Sie sind selbstständig erwerbstätig und gleichzeitig ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Die Entschädigung für den Verdienstausfall können Sie je nach Regelung der Stadt oder Gemeinde mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder online stellen. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
- als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID – Anmeldung mit Benutzername und Passwort ausreichend
- als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)
Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.
Weiteres Verfahren
Die Stadt oder Gemeinde prüft Ihren Anspruch, kontaktiert Sie falls notwendung und überweist Ihnen die Entschädigung auf das angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
Unternehmen
keine
Selbstständige
- Einkommenssteuernachweis
- Vereinbarung mit einer Ersatzkraft
Fristen
Antragstellung: spätestens 6 Monate nach dem Einsatz
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 3 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) - Aufgabenträger und Aufgaben
- § 62 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) – Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
- § 14 Sächsische Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) - Verdienstausfall bei ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit Unterstützung durch die kommunale Gemeinschaft im Freistaat Sachsen. 04.10.2023
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Anträge / Formulare