Wechsel der Hauptwohnung anzeigen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie Ihren neuen Wohnort ein:

  • Zuständige Stelle

    Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    • Sie mieten eine weitere Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung. Ihre bisherige Wohnung wird damit zur Nebenwohnung.
    • Sie machen eine Nebenwohnung zu Ihrer Hauptwohnung.
  • Verfahrensablauf

    • Für den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.
    • Geben Sie diesen persönlich in der Meldebehörde ab
    • oder beauftragen Sie damit eine andere geeignete Person.
    • Ein Formular liegt bei der Meldebehörde aus oder wird Ihnen von Ihrer Gemeinde gegebenenfalls auch elektronisch über das Internet zur Verfügung gestellt.
    • Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Hinweis: Beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: Vollmacht
  • Fristen

    Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen melden.

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

    • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mehrere Wohnungen
    • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
    • § 24 Bundesmeldegesetz (BMG)– Datenerhebung, Meldebestätigung
  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24. 09.06.2022

  • Rechtsbehelf

    -

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen