Wechsel der Hauptwohnung anzeigen
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie Ihren neuen Wohnort ein:
Zuständige Stelle
Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Sie mieten eine weitere Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung. Ihre bisherige Wohnung wird damit zur Nebenwohnung.
- Sie machen eine Nebenwohnung zu Ihrer Hauptwohnung.
Verfahrensablauf
- Für den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.
- Geben Sie diesen persönlich in der Meldebehörde ab
- oder beauftragen Sie damit eine andere geeignete Person.
- Ein Formular liegt bei der Meldebehörde aus oder wird Ihnen von Ihrer Gemeinde gegebenenfalls auch elektronisch über das Internet zur Verfügung gestellt.
- Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Hinweis: Beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht
Fristen
Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen melden.
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mehrere Wohnungen
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 24 Bundesmeldegesetz (BMG)– Datenerhebung, Meldebestätigung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24. 09.06.2022
Rechtsbehelf
-
Anträge / Formulare