Meldebescheinigung beantragen
Weitere Informationen
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnortes ein:
Zuständige Stelle
- Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- bei elektronischer Meldebescheinigung: SAKD
Voraussetzungen
bei elektronischer Beantragung:
- Identitätsnachweis: Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- AusweisApp
- externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
Verfahrensablauf
Sie können die Meldebescheinigung persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der jeweils zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Elektronische Meldebescheinigung
Melden Sie sich unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion direkt am Auskunftssystem des Sächsischen Melderegisters an (siehe –> Onlineantrag). Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich.
- Wählen Sie den Menüpunkt „Auskunft“ und starten Sie den Anfrageassistenten für die elektronische Meldebescheinigung. Sie werden durch den weiteren Prozess geführt.
- Die elektronische Meldebescheinigung wird nach Auftragsbestätigung sofort erstellt und kann als elektronisches Dokument heruntergeladen werden.
- Für eine Erweiterung des Datenumfangs der Bescheinigung wählen Sie in der Erfassungsmaske aus den angebotenen zusätzlichen Datenkategorien.
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis
- bei elektronischer Beantragung: Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
Fristen
- bei persönlichem Antrag: in der Regel sofort
- bei schriftlicher Beantragung und Zustellung: einige Tage
- bei elektronischer Beantragung: in der Regel sofort
Kosten (Gebühren)
- EUR 12,00
- bei elektronischer Ausstellung: keine
Hinweis: Überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.
Rechtsgrundlage
- § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- § 3 BMG
- § 2 Absatz 1 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (SächsAGBMG)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Lfd. Nr. 68, Tarifstelle 2
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 22.08.2025
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Anträge / Formulare