Reisegewerbe, Erlaubnis (Reisegewerbekarte) beantragen
Weitere Informationen
- Gewerberecht: Gewerbeanzeigen – Zulassungen/Erlaubnisse – Ausübung
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Amt24-Leistung
- Gewerberecht: Gewerbeanzeigen – Zulassungen/Erlaubnisse – Ausübung
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie Ihren Wohnort an:
Zuständige Stelle
Gewerbebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Gewerbliche Zuverlässigkeit
Hinweis: Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen eines Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Verfahrensablauf
Die Reisegewerbekarte können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
- Das erforderliche Formular beziehen Sie (soweit vorhanden) online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste"). Alternativ erhalten Sie das Formular in Papierform auch bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle überprüft die dem Antrag beigefügten Unterlagen sowie Ihre Zuverlässigkeit.
- Bei positivem Ergebnis wird Ihnen, nachdem Sie die fälligen Gebühren bezahlt haben, eine Reisegewerbekarte ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (zusätzlich): Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes (nicht älter als drei Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Wohnortes (nicht älter als drei Monate)
- wenn Sie mit Lebensmitteln handeln (zusätzlich): Gesundheitszeugnis
- wenn Sie als Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen (zusätzlich): Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen und für die juristische Person selbst die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Schuldnerverzeichnis sowie die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes.
- Zusätzlich werden der Handelsregisterauszug und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags benötigt.
Fristen
Die Reisegewerbekarte müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Reisegewerbekarte sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Kosten (Gebühren)
von EUR 56,00 bis EUR 390,00
Hinweis: Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand. Wird eine Reisegewerbekarte für eine kurze Dauer oder für bestimmte Tage erteilt, kann die Gebühr bis auf EUR 5,00 ermäßigt werden.
Rechtsgrundlage
- § 55 Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) – Reisegewerbekarte
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Nummer 46 Gewerberecht
Freigabevermerk
Sächisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 16.07.2025
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Anträge / Formulare