Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft bei der Gemeinde oder Stadt melden
Weitere Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Steuerliche Erfassung (Vergabe einer Steuernummer)
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Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie an, wo Sie Ihre Tätigkeit ausüben:
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Zur Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft gehören unter anderem:
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Weinbau
- Gartenbau
- im begrenzten Umfang Tierzucht und Tierhaltung
- Jagd (im Zusammenhang mit einem Land- / Forstwirtschaftsbetrieb)
- land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
Verfahrensablauf
Anzeige der Erwerbstätigkeit
- Teilen Sie der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft aufnehmen.
- Es empfiehlt sich, zuvor bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachzufragen, ob für die Anzeige Formulare zur Verfügung stehen.
- Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls: Vordruck zur Anzeige der Aufnahme einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit
auf Anforderung durch das Finanzamt:
- Nachweis der beruflichen Tätigkeit und der Gründung (Verträge)
Sollten weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, teilt Ihnen das Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung oder Ihr Finanzamt mit.
Fristen
Meldefrist: ein Monat nach Aufnahme der Tätigkeit
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 13 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- § 138 Absatz 1 Abgabenordnung (AO) – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 13.05.2026
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Anträge / Formulare