Vorzeitige Einschulung beantragen
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
(keine Ortsauswahl möglich)
Zuständige Stelle
Grundschule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt
Voraussetzungen
- Das Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt.
- Das Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand.
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Kind an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.
- Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
- Die Schulleitung lädt Sie im Anschluss mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein.
- Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft abschließend die Schulleitung.
Hinweis: Die Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule und die Beantragung der vorzeitigen Einschulung müssen Sie als Sorgeberechtigte gemeinsam vornehmen, sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag
- Vorlage der Geburtsurkunde oder eines entsprechenden Nachweises über die Identität des Kindes
Fristen
Beantragung: spätestens bis zum 15.03. des gewünschten Einschulungsjahres
Kosten (Gebühren)
keine
Rechtsgrundlage
- § 27 Sächsisches Schulgesetz (SchulG) – Beginn der Schulpflicht
Freigabevermerk
machine generated, based on the German release by: Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 16.02.2026
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Anträge / Formulare