Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit dieser Leistung können Bürgerinnen und Bürger einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Die zuständige Behörde prüft die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die Einkommensgrenzen und weitere Anspruchsvoraussetzungen, und stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Wohnberechtigungsschein aus. Dieser berechtigt zur Anmietung von öffentlich gefördertem Wohnraum.Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Taucha
Fachbereich Finanzen
Schloßstr. 13
04425 TauchaVoraussetzungen
- Antragstellung bei der zuständigen Behörde.
- Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen nach sächsischem Wohnraumförderungsrecht.
- Der Wohnberechtigungsschein wird für den Haushalt ausgestellt, der die geförderte Wohnung beziehen soll.
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland.
- Die geförderte Wohnung wird vom berechtigten Haushalt selbst genutzt.
- In begründeten Ausnahmefällen kann ein WBS auch bei Vorliegen besonderer gesetzlicher Voraussetzungen (z. B. Härtefall) erteilt werden.
Verfahrensablauf
- Antrag stellen
Die antragstellende Person reicht den Antrag online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein. - Unterlagen einreichen
Erforderliche Nachweise (z. B. Ausweisdokument, Einkommensnachweise, Meldebescheinigung, ggf. weitere Nachweise zur Haushaltszusammensetzung) werden vorgelegt. - Prüfung des Antrags
Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Unterlagen sowie die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere:Haushaltsgröße,maßgebliches Einkommen,Einhaltung der Einkommensgrenzen,ggf. weitere wohnungsrechtliche Voraussetzungen. - Nachforderung von Unterlagen (falls erforderlich)
Fehlen Angaben oder Nachweise, fordert die Behörde diese nach. - Entscheidung
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Wohnberechtigungsschein ausgestellt.Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag durch Bescheid abgelehnt. - Bekanntgabe
Der Wohnberechtigungsschein oder der Ablehnungsbescheid wird der antragstellenden Person zugestellt oder ausgehändig - Nutzung des WBS
Mit dem Wohnberechtigungsschein kann sich die berechtigte Person bei Vermieterinnen und Vermietern von öffentlich gefördertem Wohnraum bewerben. Der WBS ist in der Regel zeitlich befristet (häufig ein Jahr, abhängig vom jeweiligen Landesrecht).
- Antrag stellen
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Gültiger Identitätsnachweis
- Nachweise über das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen
- Nachweise über die Haushaltszusammensetzung
- Ggf. weitere, für die Prüfung erforderliche Unterlagen (z. B. Aufenthaltstitel, Schwerbehindertenausweis oder sonstige Nachweise entsprechend der persönlichen Situation)
Fristen
keine
Kosten (Gebühren)
aktuell nicht bekannt
Bearbeitungsdauer
10 bis 12 Werktage
Hinweise (Besonderheiten)
- Der Antrag ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben (soweit keine elektronische Antragstellung vorgesehen ist).
- Sämtliche für die Prüfung erforderlichen Unterlagen sind beizufügen.
- Alle Personen, die den Haushalt bilden und die Wohnung beziehen werden, sind im Antrag anzugeben.
- Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse während des laufenden Verfahrens sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
- Unvollständige Anträge oder fehlende Nachweise können die Bearbeitungszeit verlängern oder zu einer Ablehnung des Antrags führen.
Rechtsgrundlage
Offizielle Rechtsgrundlage der Einkommensgrenzen, gültig ab 1. Januar 2026, abgerufen am 4. Mai 2026
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21430-Saechsische-Einkommensgrenzen-VerordnungBundesrechtliche Grundlage für Wohnraumförderung, Einkommensberechnung und Belegungsbindungen, abgerufen am 4. Mai 2026
https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/Informationen des Freistaates Sachsen zu Sozialwohnungsförderung, Dresden, Leipzig und Großpösna, abgerufen am 4. Mai 2026
https://www.bauen-wohnen.sachsen.de/mietwohnungsfoerderung-5975.htmlFörderrichtlinie für mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum in Sachsen, abgerufen am 4. Mai 2026
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20406-FRL-gebundener-MietwohnraumInformationen zu Belegungsbindungen und Einkommensgrenzen bei geförderter Modernisierung, abgerufen am 4. Mai 2026
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-preisg%C3%BCnstiger-mietwohnraum-rl-pmw-Freigabevermerk
ohne
Rechtsbehelf
nicht notwendig
Anträge / Formulare