Tauchscher - unser Stadtfest

Seid ihr bereit?


  • Das Programm am Freitag, 29. August 2025

    Innenstadt

    16:00 – 22:00 Uhr

    Stadtlauf LC Taucha e. V. - Der Sparkassen-Tauchscher-Stadtlauf feiert sein 20-jähriges Jubiläum! (weitere Details siehe unten ⬇️ ) 


    Festwiese

    14:00 – 16:00 Uhr

    Seniorennachmittag mit selbstgemachten Kuchen. Organisiert durch DRK Pflegeheim „Am Veitsberg“, „Helfer hilft immer“ und Seniorenresidenz Parkblick mit musikalischer Umrahmung 

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch in diesem Jahr findet am 29.08.2025 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr wieder der Seniorennachmittag zum Stadtfest „Tauchscher“ statt. Gern können Senioren Ihres Hauses an der Veranstaltung teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenfrei und eine Anmeldung nicht erforderlich.
    Des Weiteren besteht dieses Jahr für interessierte Senioren die Möglichkeit, sich durch einen Fahrdienst kostenfrei zur Festwiese bringen und abholen zu lassen.  Bei Interesse bitten wir Sie, sich bei Herrn Helfer (Firma Helfer hilft immer) bis zum 25.08.2025. Sie können sich unter folgenden Kontaktdaten anmelden. Entweder unter helfer-hilft-immer@gmx.net oder unter folgender Telefonnummer: 015155969013

    ab ca. 19:00 Uhr


    Die große Eröffnungsveranstaltung moderiert von Roman Knoblauch

    • Eröffnungsworte des Bürgermeisters und Vorstellung der Exklusivsponsoren (20 min)
    • musikalische und tänzerisches Programm von den Schülerinnen und Schülern der Regenbogenschule, Grundschule Am Park und 3. Grundschule (30 min)
    • und des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Taucha (15 min) sowie Auftritte, der Bürgerschützen (5 min)

    20:45 – 24:00 Uhr

    Niveauvolle Live-Musik mit der Heintz Show Band

    00:00   – 01:00 Uhr

    DJ Andy G übernimmt – es wird heiß, laut und tanzbar!



    Marktplatz

    präsentiert von der IBV Taucha mbH // WOTA

    20:00 – 22:00 Uhr

    Mit treibenden Beats und dem Clubhit ‚Männer!‘ bringen The Admirals die Tanzfläche zum Beben!

    22:00 – 01:00 Uhr

    Bereit für Bass? Die Pappelarena DJs bringen den Marktplatz zum Beben!



    Bühne an der Flaniermeile (Badergasse)

    präsentiert von der 3Nergy GmbH

    18:00 – 20:45 Uhr

    Begrüßung und DJ Musik

    20:45 – 21.15 Uhr

    Wettessen – Hast Du mehr Biss als die ANDEREN?

    21:30 – 22:45 Uhr

    TURBOKILL – fünf sympathische Vollblutmusiker, die sich mit Herz und Seele dem Power Metal der 80er Jahre verschrieben haben

    23:00 – 01:00 Uhr

    Die Bestie Boys: Von Rock-Klassikern bis zu modernen Beats - wenn diese Jungs auflegen, bleibt kein Fuß still!



    Mehrzweckhalle

    ab 19:00 Uhr

    Das jährliche Nachtvolleyballturnier wird dieses Jahr erstmalig als reines Mixed-Turnier von der TSG 1861 Taucha e.V. veranstaltet. Dabei müssen je Team immer mindestens 2 Frauen mit auf dem Feld stehen. Das Turnier startet am 29.08.25 um 19:30 Uhr und geht bis ca. 02:00 Uhr, bis ein Sieger ermittelt wurde. Gespielt wird parallel auf allen drei Feldern der Mehrzweckhalle. Im Foyer wird es einen Imbiss für die Sportler und Zuschauer geben. Teilnehmen werden 15 Teams aus Taucha, Eilenburg, Mölkau, Naunhof, Knautkleeberg und Borsdorf.

  • Das Programm am Samstag, 30. August 2025

    Innenstadt (Kreuzung Leipziger Straße bis Eilenburger Straße)

    präsentiert von EDEKA Potrzebski

    15:30 – 17:30 Uhr

    Große Kinderspielstraße (Leipziger Straße bis Eilenburger Straße) Vereine und Gewerbetreibende lassen sich auf über 40 Ständen viele Überraschungen für die kleinen Gäste einfallen.



    Mehrzweckhalle

    12:00 – 17:00 Uhr

    enviaM Bungee Trampolin auf dem Außengelände der Mehrzweckhalle

    13:00 – 15:30 Uhr

    Tauchaer Grundschul-Cup in der Mehrzweckhalle - Grundschulwettkampf um den Wanderpokal des Bürgermeisters
    Der LC Taucha organisierte zum dritten Mal diesen sportlichen und anspruchsvollen Teamwettbewerb. Teilnehmen werden wieder Teams aller drei Grundschulen in Taucha. Alle Besucher des Tauchscher sind am Samstag, den 30. August 2025 ab 13:00 Uhr in die Mehrzweckhalle herzlich eingeladen. Folgen Sie den spannenden Wettkämpfen und sind Sie live dabei, wenn die Frage beantwortet wird – wer gewinnt den Wanderpokal des Bürgermeisters 2025?

    17:30 – 21:00 Uhr

    Auftakt in die Landesliga-Saison der Tauchaer Ringer (AC 1990 Taucha e.V.)

    Sachsen-Oberliga Ringen: Am 30. August kommt der KFC Leipzig!

    Nach der erfolgreichen Saison 2024 mit Tabellenplatz 3 haben die Verantwortlichen um Trainer André Keller die Pause im Mannschaftsringen genutzt und neue Talente an Bord geholt. Dies war insbesondere deshalb notwendig, da die Leistungsträger Oleg Bartel, Hannes Thiesler und Robert Krause in die Regionalliga wechselten, um sich weiterentwickeln zu können. So schmerzlich der Weggang auch ist: im Mittelpunkt stehen die gesamte Mannschaft und die Chancen auf siegreiche Mannschaftskämpfe. Zudem konzentriert sich der Ringerverein in Taucha seit vielen Jahren auf solide Nachwuchsarbeit und die Entwicklung von Talenten. Dies wird auch weiterhin durch Hannes und Robert in den Funktionen Trainer sowie Kampfrichter unterstützt und zollt uns großen Respekt und Dank!
    Zum Tauchscher (30.08. – 19:30 Uhr – Mehrzweckhalle) kommt mit dem KFC Leipzig nicht nur der Absteiger aus der Regionalliga. Es ist auch ein prestigeträchtiges Duell mit Derby-Charakter. Trotz vermeintlich ungleichen Voraussetzungen ob dem Aderlass möchten die Tauchaer Recken doch für die ein oder andere Überraschung sorgen. Und als Zuschauerkrösus der Oberliga kann durch den ohrenbetäubenden Lärm jede Einflussnahme der Leipziger Trainer während des Kampfes verhindert werden. Schönen Ringkampf werden beide Mannschaften in jedem Fall dem Publikum darbieten.



    Marktplatz


    präsentiert von der IBV Taucha mbH // WOTA

    15:00 – 19:00 Uhr

    LinedanceIgel laden ein zu „Linedance für Alle“

    20:00 – 21:30 Uhr

    Sein Herz schlägt zum Beat seiner Tracks: Marcapasos

    21:30 – 23:00 Uhr

    Emi Flemming – Deutschlands erste Schlager-DJane mit jeder Menge Party im Gepäck!

    23:00 – 01:00 Uhr

    MartinBepunkt – der virale DJ aus dem Erzgebirge, bekannt durch seinen TikTok-Hit ‚Mein kleines Herz macht Bamm‘, bringt die Dancefloors zum Beben!“

    Festwiese

    15:30 – 16:30 Uhr

    Die Tanzgruppe SG Pehritzsch e. V. tritt auf.

    16:30 – 17:45 Uhr

    De Erbschleicher - Pop, Rock & Tanzmusik  

    18:00 – 19:00 Uhr

    Warm-Up mit Musik der 80er & 90er Jahre

    19:30 – 22:00 Uhr

    „Welcome to the 80s Gentleman“ Roman Knoblauch & DJ N8wolf

    22:00 – 22:15 Uhr

    Das große Höhenfeuerwerk - sofern es die Wetterlage zulässt!

    22:30 – 23:30 Uhr

    DJ Rockstroh, bekannt durch seine Hits „Licht“, „Tanzen“ und „Wolke 7“

    23:30 – 01:00 Uhr

    „Welcome to the 80s Gentleman“ Roman Knoblauch & DJ N8wolf


    Bühne an der Flaniermeile (Badergasse)

    präsentiert von der 3Nergy GmbH

    12:00 Uhr

    Family Games & Hüpfburg

    14:30 Uhr

    Streetdance mit dem Tanzklub Blau-Gold Leipzig e.V.

    16:00 Uhr

    Cheerleading mit TSV 1893 Leipzig-Wahren e.V. und den Sparkle Cheerleader Leipzig

    19:00 Uhr

    Modenschau aus Bad Lausick

    19:45 Uhr

    Verlosung des Riff Freizeitbads

    20:30 Uhr

    Wettessen – Hast Du mehr Biss als die ANDEREN?

    21:00 Uhr

    Schlager, House und Swing mit Sidney King

    22:00 Uhr

    Halbsteiv - DJ & Produzent vom Label Kontor Records


    Rittergutsschloss (Kulturscheune)


    Grundschule Am Park

    20:00 Uhr

    Der große Lampionumzug


    St. Moritz-Kirche Taucha

    17:00 Uhr"Junge Stimmen – volle Klänge" - Chorkonzert der Jugendkantorei des Wurzener Doms
    Unter der Leitung von Kaoru Oyamada erklingen Werke von Heinrich Schütz, Karl Jenkins, Rudolf Mauersberger und Tōru Takemitsu. Ergänzt wird das Programm durch stimmungsvolle Instrumentalmusik. Die jungen Sängerinnen und Sänger, die aus ganz Sachsen stammen, proben einmal im Monat und bringen mit großer Leidenschaft und musikalischer Tiefe ein abwechslungsreiches Repertoire auf die Bühne.
    Eintritt frei - um eine angemessene Spende wird gebeten.
  • Das Programm am Sonntag, 31. August 2025

    Marktplatz

    präsentiert von der Malerfirma Ronny Schneider

    10:30 – 11:15 Uhr

    Ökumenische Andacht – „Wenn’s gut werden soll.“

    11:30 - 13:30 Uhr

    Ur-Krostitzer Frühschoppen mit den „Tauchaer Musikanten

    16:15 – 18:15 Uhr

    ClassicRockAccordions e.V. zeigen die Facetten des Akkordeons.


    Innenstadt

    präsentiert von Eric Rothe Bautenschutz GmbH



    14:00 – 16:00 Uhr

    Großer bunter Festumzug (Kriekauer Straße  ➡️  Leipziger Straße  ➡️  Marktplatz  ➡️  Eilenburger Straße  ➡️  Geschwister-Scholl-Straße)


    Bühne an der Flaniermeile (Badergasse)

    präsentiert von der 3Nergy GmbH

    12:00 Uhr

    Family Games & Hüpfburg

    15:00 Uhr

    SV Zschepplin Hula-Hoop

    16:00 Uhr

    Family Games & Hüpfburg

    17:00 Uhr

    Verlosung des Riff Freizeitbads


    Festwiese

    präsentiert von der Gebäudereinigung Kürschner

    15:30 – 16:30 Uhr

    Das Kaspermobil kommt – Puppentheater für große und kleine Kinder

    16:00 – 17:00 Uhr

    Der Tauchsche tanzt mit der Tanzschule Jörgens

    17:15 – 18:00 Uhr

    45-jähriges Bühnenjubiläum mit Maja Catrin Fritzsche

    Rittergutsschloss (Kulturscheune)

  • Sparkassen-Tauchscher-Stadtlauf

    am Freitag, den 29. August 2025 wird Taucha wieder zur Laufmetropole – der Sparkassen-Tauchscher-Stadtlauf feiert sein 20-jähriges Jubiläum! Was einst als kleine sportliche Idee begann, ist heute ein fester Bestandteil des Tauchaer Stadtfestes – und für viele ein sportlicher Höhepunkt des Jahres.

    Mit einem leicht veränderten Streckenverlauf und der offenen Landesmeisterschaft im 10 km-Straßenlauf verspricht die Jubiläumsausgabe nicht nur sportlich spannend, sondern auch emotional besonders zu werden.

    Das sind die Strecken & Startzeiten:

    • 17:15 Uhr – Bambinilauf (ab Jahrgang 2020, ca. 300 m)
    • 17:30 Uhr – 1 km-Lauf (Jahrgänge 2015–2018)
    • 18:00 Uhr – 2,5 km-Walking
    • 18:00 Uhr – 2,5 km-Schülerlauf (Jahrgänge 2011–2014)
    • 18:00 Uhr – 5 km-Fitnesslauf
    • 19:00 Uhr – 10 km-Hauptlauf (offene Landesmeisterschaft)

    Über 620 Läuferinnen und Läufer waren es im letzten Jahr – für 2025 peilt der Leichtathletik Club Taucha e. V. (LC Taucha) erstmals die Marke von 800 Teilnehmern an. Auch der Titelverteidiger Marcus Schöfisch (LC Taucha) steht wieder an der Startlinie. Schafft er erneut den Sieg? Vielleicht sogar mit einem neuen Streckenrekord?

    Doch es geht um mehr als Bestzeiten.
    Es geht um Gemeinschaft, ums Mitmachen, ums Zusammenkommen. Für viele ist der Lauf ein Herzensmoment – ob im Kinderwagen anfeuernd, auf der Strecke kämpfend oder am Straßenrand klatschend. Wenn ganz Taucha atmet, jubelt und läuft – dann ist Stadtlauf!

    Ein großer Dank gilt der Sparkasse Leipzig als Hauptsponsor sowie den Goldsponsoren Schicketanz & Lajosfalvi, Licht & Kraft und allen Unterstützern und Helfern.

    Du willst mitlaufen?
    Alle Infos und Anmeldung ist online möglich unter:
    👉 https://sparkassen-tauchscher-stadtlauf.de/

    Achtung Bambinilauf!

    Bitte auch die jüngsten Sportlerinnen und Sportler im Anmeldeportal registrieren! Alle Bambinis erhalten eine persönliche Teilnahmeurkunde und natürlich auch die Jubiläums-Medaille.

    Du willst einfach nur dabei sein?
    Dann komm vorbei, feuere mit uns an, spüre die Energie – und sei Teil eines ganz besonderen Abends.

    Wir freuen uns auf dich. Dein LC Taucha.

  • Sicherheitskonzept und Verkehrsraumeinschränkungen zum Stadtfest Tauchscher 2025

    Vom 29.08.2025 bis zum 31.08.2025 findet das Stadtfest Tauchscher 2025 statt.

    Um einen ungehinderten Besuch des Stadtfestes zu gewährleisten, wird auch in diesem Jahr ein erweitertes Sicherheitskonzept umgesetzt. Das im vergangenen Jahr eingeführte Konzept hat sich bewährt und wird daher erneut angewendet.

    Das gesamte Gelände der Festwiese wird eingezäunt; es gibt nur zwei Zugänge.

    Da es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden über zerschlagene Flaschen kam, wird auch in diesem Jahr das festgelegte Glas- und Flaschenverbot konsequent durchgesetzt. Aufgrund von Taschenkontrollen an den Eingängen zur Festwiese kann es zu etwas längeren Wartezeiten kommen. Das Glas- und Flaschenverbot gilt für den gesamten Innenstadtbereich. Auch auf dem Marktplatz und an der Flaniermeile finden verstärkte Kontrollen statt. Festgestellte Glasflaschen werden konsequent eingezogen.

    Wir bitten Sie als Besucher, dieses Verbot zu akzeptieren und einzuhalten.
    Es trägt zu einem besseren Erscheinungsbild der Festwiese bei und ermöglicht zudem erschwingliche Preise bei den Caterern.


    Auch in diesem Jahr kommt es im Rahmen der Veranstaltungen zu Straßensperrungen:

    Freitag, 29.08.2025
    An diesem Tag findet der Stadtlauf statt. Deshalb kommt es zu folgenden Verkehrseinschränkungen:

    • Ab 15:00 Uhr: Vollsperrung im Bereich Kirchstraße 1
    • Ab 16:30 Uhr: Vollsperrung des Bereichs Am Schusterhaus sowie des Innenstadtbereichs ab der Kreuzung B 87 bis zum Ende des Stadtlaufs
    • Ab 17:15 Uhr: Vollsperrung der Eilenburger Straße und der Rudolf-Winkelmann-Straße

    Sonnabend, 30.08.2025
    In der Zeit von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr wird im Innenstadtbereich eine Spielstraße eingerichtet. Deshalb ist der Bereich von der Ampelkreuzung bis zur Brauhausstraße von 14:45 Uhr bis ca. 18:30 Uhr voll gesperrt. Eine Umleitung über die B 87 ist ausgeschildert.

    Ab 20:00 Uhr findet der Lampionumzug statt. Dabei kommt es lediglich zu temporären Verkehrseinschränkungen.

    Sonntag, 31.08.2025
    An diesem Tag findet der große Festumzug statt:

    • Ab 13:00 Uhr ist der Bereich Kriekauer Straße vom Auenweg bis nach Plösitz für die Aufstellung des Festumzugs gesperrt.
    • Ab ca. 13:45 Uhr bis zum Ende des Umzugs ist die gesamte Strecke (Kriekauer Straße, Leipziger Straße, Dewitzer Straße, Geschwister-Scholl-Straße und Wurzner Straße) voll gesperrt.

    Die jeweiligen Sperrpläne sind hier im Folgenden einsehbar.

    Jens Rühling
    Fachbereichsleiter


  • Polizeiverordnung: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während des Stadtfestes „Tauchscher 2025" der Stadt Taucha 

    BEKANNTMACHUNG
    Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt auf der Homepage der Stadt Taucha und gemäß § 6 der Satzung über die Form öffentlicher Bekanntmachungen der Stadt Taucha (Bekanntmachungssatzung) als Notbekanntmachung durch Aushang in der in § 5 benannten Bekanntmachungstafeln.

    Vollzug des Sächsischen Polizeibehördengesetzes

    Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während des Stadtfestes „Tauchscher 2025" der Stadt Taucha vom 29.08.2025 ab 16:00 Uhr bis zum 31.08.2025 um 19:00 Uhr in dem Bereich der Innenstadt Taucha, dem König-Albert-Park und dem Gelände des Kleinen- und Großen Schöppenteiches in 04425 Taucha.
    Im Rahmen der Durchführung des Stadtfestes „Tauchscher 2025" erlässt die Stadt Taucha als örtlich und sachlich zuständige Behörde auf Grund von §§ 1, 2, 5, 6 und 32 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) folgende Allgemeinverfügung

    I.
    1. Es ist verboten
         1. in der Zeit von 12:00 Uhr bis 06:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum Getränke aller Art in Glasflaschen mitzuführen oder daraus zu konsumieren.
         2. Getränke aller Art in Behältnissen aus Glas oder Keramik als Gewinn (Preis) einer Tombola oder einer anderen Art Vergnügungsgeschäft in der Zeit von 12:00 Uhr bis                  06:00 Uhr auszugeben.
    2. Zufahrten, Sicherheits- und Feuerwehrzufahrten, Löschwasserentnahmestellen, insbesondere Hydranten sind freizuhalten.
    3. Betreiber eines nach § 2 Abs. 2 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) angezeigten vorübergehenden Gaststättengewerbes, Inhaber einer Reisegewerbekarte, die zum Alkoholausschank berechtigt und Inhaber einer Gaststättenerlaubnis erhalten die Erlaubnis, die entsprechenden Behältnisse mitzubringen und innerhalb ihres Geschäftsbereiches zu verwenden. Die Abgabe an und die Verwendung durch den Endverbraucher ist jedoch nicht gestattet.
    4. Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Abs. 1 SächsPBG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote der Punkte 1 bis 3 verstößt. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 39 Abs.2 SächsPBG mit einer Geldbuße in Höhe bis zu 5.000 EUR geahndet werden.
    5. Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit zu den Verboten in Punkten 1, 2 und 3 bezieht oder die zu ihrer Verwendung oder Begehung verwendet worden sind, können nach § 39 Abs. 3 SächsPBG eingezogen werden.
    6. Die sofortige Vollziehung der in Nummer 1 bis 2 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
    7. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben und endet mit Ablauf des 31.08.2025.

    Begründung
    A.
    Die Stadt Taucha als Ortspolizeibehörde erlässt auf der Grundlage der §§ 1 und 2 Gesetz über die Aufgaben, Organisation, Befugnisse und Datenverarbeitung der Polizeibehörden im Freistaat Sachsen (Sächsisches Polizeibehördengesetz — SächsPBG) mit Stand vom 11.05.2019 diese Verfügung.
    Die örtliche und sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 5 und § 6 SächsPBG. Sie ist somit als Ortspolizeibehörde für den Erlass von Anordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Taucha zuständig.
    B.
    In der Zeit vom 29.08.2025 ab 16:00 Uhr bis zum 31.08.2025 um 19:00 Uhr findet in der Stadt Taucha das Stadtfest „Tauchscher 2025" statt. Diese Veranstaltung hat einen großen Einfluss auf den öffentlichen Verkehrsraum. Bei zurückliegenden Stadtfesten kam es sowohl im öffentlichen Verkehrsraum als auch auf dem Privatgelände - mit Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehrsraum - zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    C.
    Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere während der Durchführung der Veranstaltungen im Rahmen des Stadtfestes, müssen entsprechende Maßnahmen vollzogen werden.
    Mit Gefahr ist eine Sachlage gemeint, die bei verständiger Würdigung nach objektiven Gesichtspunkten und ungestörtem Fortlauf der Dinge in naher Zukunft die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts begründet. Bei der Wahrnehmung dieser Anhaltspunkte kann die Ortspolizeibehörde die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
    Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können. Dabei sind aber diejenigen Maßnahmen zutreffen, die ihr nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen und die die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen. Der Schutz gilt dabei maßgeblich den Rechtsgütern Leben und körperliche Unversehrtheit der Besucher.
    Diese Maßnahmen sind geeignet, die zu erwartenden Beeinträchtigungen und die Belastung für Mensch und Umwelt zu unterbinden.
    Die Allgemeinverfügung stellt daher das mildeste Mittel der Gefahrenbeseitigung dar.
    Das Verbot von Glasflaschen dient der Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dies stellt gegenüber den anderen unmittelbaren Zwangsmitteln das mildeste Mittel dar.
    Andere Zwangsmittel sind nicht geeignet, den angestrebten Zweck (Verbot von Glasflaschen) zu erreichen.
    Im Rahmen der Ermessensausübung für den Erlass einer Allgemeinverfügung wurde auch berücksichtigt, dass keine verantwortliche Person für eine eventuellen Verstoß bekannt ist.
    Die sofortige Vollziehung der unter Ziffer 1 und 2 getroffenen Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBI.I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Oktober 2024 (BGBl. Nr. 328), auf Grund des überwiegenden öffentlichen Interesses angeordnet. Die geschilderten Störungen können nicht hingenommen werden. Es ist auch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, dass einzelne Personen durch Begehung von Ordnungswidrigkeiten die Rechte der Allgemeinheit zum eigenen Vorteil verletzen. Würde hiergegen nicht eingeschritten, würde dieses Verhalten zugleich einen Anreiz zur Missachtung der Rechtsordnung sowie eine unerträgliche Benachteiligung von gesetzestreuen Veranstaltern darstellen und zur Nachahmung
    anstiften. Bei vergleichbar motivierten Menschen würde der Eindruck hervorgerufen, dass derartige Flächen für eigene Zwecke beliebig in Anspruch genommen werden können.
    Gemäß § 80 Abs. 5 VwGO können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht Leipzig einen Antrag zur ganz oder teilweisen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Auf Grund des zeitlichen Abstands bis zum Veranstaltungstermin ist es aber voraussichtlich nicht
    mehr möglich, die Fragen der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen in einem eventuellen Hauptsachverfahren gerichtlich klären zu lassen. Würde die Anordnung der sofortigen Vollziehung unterbleiben, müssten wegen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs die Auflagen und Bedingungen nicht eingehalten werden. Mit Ablauf der Veranstaltung hätten die Anordnungen jeglichen Sinn verloren.
    Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) öffentlich bekannt gemacht, da der Adressatenkreis nicht abschließend bestimmt werden kann und daher die Bekanntgabe an alle Beteiligten untunlich ist.

    Rechtsbehelfsbelehrung
    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Taucha, Fachbereich Ordnung und Soziales, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha, Widerspruch eingelegt werden.

    Hinweise
    Der Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Leipzig, in 04179 Leipzig, Rathenaustraße 40, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen.

    Tobias Meier
    Bürgermeister

    Geltungsbereich:


  • Karte mit Veranstaltungsorten und Parkmöglichkeiten

  • Sponsoren des Stadtfestes

    Unsere Exklusivsponsoren des diesjährigen Stadtfestes finden Sie oben ⬆️  im Programm.

    Weitere namentlich benannte Sponsoren:

    • Wellner Kommunikation / Automatisierungs GmbH
    • Büro Weidemüller - Hochbauplanung
    • Autohaus Jörg Bauer e.K.
    • Familie Eckhardt
    • norules-webdesign.de
    • Sachsen-Ei GmbH & Co. KG.
    • Holz Wolff
  • Festumzug zum Stadtfest Tauchscher

    Wer sich als Unternehmen, Einzelperson oder Gruppe, zu Fuß oder mit dem Fahrrad in lebendiger, fröhlicher Form präsentieren möchte, ist willkommen. 

    ➡️  Jetzt zur Teilnahme anmelden!

  • Unser Tauchscher 2025 – Ihr Unternehmen als Sponsoringpartner

    Vom 29. bis 31. August 2025 verwandelt sich Taucha wieder in eine bunte Festmeile voller Highlights und Attraktionen – und das bei freiem Eintritt! Damit das so bleibt, suchen wir engagierte Sponsoren, die sich beim beliebtesten Stadtfest der Region sichtbar machen möchten. 

    ➡️  Jetzt Partner werden und gemeinsam den kulturellen Höhepunkt des Jahres mitgestalten!


Ein kurzer Eindruck: Der Trailer zu "Unser Tauchscher" - ein Dokumentarfilm von Jonas Juckeland

Unser Medienpartner zum diesjährigen Stadtfest

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