Anpassungen bei Ausweisgebühren und Verfahrensregelungen beschlossen


Gebührenanpassungen für Personalausweise und Reiseausweise

Grund sind gestiegene Kosten bei Ausweisherstellern und den zuständigen Behörden

• Für Antragstellende ab 24 Jahren beträgt die Gebühr künftig 46 Euro.

• Für Antragstellende unter 24 Jahren liegt sie bei 27,60 Euro.

Auch die Gebühr für einen von der Bundespolizei ausgestellten Reiseausweis wird angepasst und künftig 32 Euro betragen.

Neuregelung beim PIN-Brief für Kinder unter zehn Jahren

Kinder unter zehn Jahren erhalten künftig keine PIN und PUK-Brief mehr. 

Wohnortaktualisierung im Reisepass

Die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Wohnortangabe im Reisepass soll mit einer noch zu schaffenden Gesetzesänderung umgesetzt werden.

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst eingestellt

Ein Vorschlag, den Dienst durch eine Gebühr von 13,33 Euro unmittelbar wieder nutzbar zu machen, fand im Bundesrat keine Mehrheit.
Damit wird der PRSD in der ursprünglich geplanten Form mit Bezahlfunktion bis auf Weiteres nicht zur Verfügung stehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!