Anliegerpflichten - Silvestermüll


Der Schnee taut und leider kommen auch die Reste von Silvester wieder zum Vorschein.

Bitte denken Sie daran: Die Beseitigung dieses Abfalls fällt unter die Anliegerpflichten gemäß Straßenreinigungssatzung. Jede Anliegerin und jeder Anlieger ist verpflichtet, den Müll vor dem eigenen Grundstück zu entfernen.

Wir bitten Sie, den Müll bis spätestens 18.01.2026 zu beseitigen. Ab dem 19.01.2026 werden Kontrollen durchgeführt. Bei Verstößen müssen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Unser Ziel ist es jedoch, dass es gar nicht so weit kommt. Helfen Sie mit und leisten Sie Ihren Beitrag zu einem sauberen und gepflegten Stadtgebiet. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!