In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 13.11.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Grundsatzbeschluss und Vorgriffsbeschluss in den Haushalt 2026 nach § 78 SächsGemO – Ausbau Schulgasse Merkwitz Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Maßnahme „Ausbau Schulgasse Merkwitz“ (über das Förderprogramm Masterplan Flughafen) unter dem Produkt-Sachkonto 51.11.02.01 / 785120 / MPFLUG07 in den Haushaltsjahr 2026 aufzunehmen, zu planen und mit der Umsetzung zu beginnen. Die Investitionssumme beläuft sich auf 350.000 EUR aktueller Planungseinschätzung. Das Vorhaben wird mit 300.000 EUR gefördert. Mit diesem Beschluss wird die Maßnahme fester Bestandteil des Haushaltsplanes 2026, zudem ist die Maßnahme nach § 78 SächsGemO als „Vorgriff“ zum Haushalt 2026 zu sehen, da die Maßnahme ursprünglich in 2025 geplant war, aber dann nach Diskussionen nach 2027 verschoben worden ist. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1, Befangenheit: 0 einstimmig |
Grundsatzbeschluss für Folgekostenvereinbarungen bei Bebauungsplänen Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Verwaltung zu beauftragen, Folgekostenvereinbarungen mit privaten und öffentlichen Investoren bei Bebauungsplänen zu verhandeln und abzuschließen. Grundlage bildet hierfür der § 11 BauGB. Die Regelungen sind in einem städtebaulichen Vertrag zu treffen. Grundlage für den Beschlussvorschlag bildet der Antrag der Fraktion „Unabhängige Wähler Taucha“ vom 16. April 2025, in dem die Verwaltung aufgefordert wird eine Richtlinie für Folgekosten im Rahmen städtebaulicher Verträge gemäß § 11 BauGB zu erarbeiten. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 6, Enthaltungen: 5, Befangenheit: 0 mehrheitlich |
|
Grundsatzbeschluss und Vorgriffsbeschluss in den Haushalt 2026 nach § 78 SächsGemO - Alte Salzstraße (1. BA) Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Maßnahme „Alte Salzstraße 1. BA“ (über das Förderprogramm Masterplan Flughafen) unter dem Produkt-Sachkonto 51.11.02.01 / 785120 / MPFLUG06 in den Haushaltsjahr 2026 aufzunehmen, zu planen und mit der Umsetzung zu beginnen. Die Investitionssumme für den ersten Bauabschnitt beläuft sich auf 300.000 EUR aktueller Planungseinschätzung. Das Vorhaben wird mit 80% gefördert. Mit diesem Beschluss wird die Maßnahme fester Bestandteil des Haushaltsplanes 2026, zudem ist die Maßnahme nach § 78 SächsGemO als „Vorgriff“ zum Haushalt 2026 zu sehen, da die Maßnahme ursprünglich in 2026/2027 mit verschiedenen Summen geplant war. Die Maßnahme wird auch in verschiedenen Bauabschnitten umgesetzt. Zur Verdeutlichung des Bauabschnittes ist ein Lageplan als Anlage beigefügt. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
Bebauungsplan Nr. 70 "GE/GI Merkwitz" - Änderung des Geltungsbereiches - Ergänzung zum Beschluss Nr. 2023/114 - Auslegungs- und Billigungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Erweiterung des Geltungsbereiches und die Billigung und öffentliche Auslegung des vorliegenden Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 70 „GE/GI Merkwitz" nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 10.12.2025 bis zum 30.01.2026. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 6, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 mehrheitlich |
Bebauungsplan Nr. 67a "Westvorstadt 1" - Ergänzendes Abwägungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 13.11.2025, die im Rahmen der verkürzten und ergänzenden Behördenbeteiligung eingegangene Hinweise, Anregungen und Bedenken entsprechen der Anlage zu Berücksichtigen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
Bebauungsplan Nr. 67a "Westvorstadt 1" - Satzungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 13.11.2025 aufgrund des § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 67a "Westvorstadt 1" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) vom 13.11.2025 als Satzung. Die Begründung vom 13.11.2025 wird gebilligt.
Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 21, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 einstimmig |
|
Neuaufnahme Kommunaldarlehen - Vergabe und Ermächtigung Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 13.11.2025 den Bürgermeister zu ermächtigen, eine Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens mit einem Volumen von maximal 1.700.000 EUR zu tätigen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Darlehen mit dem wirtschaftlichsten Angebot abzuschließen. Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 4, Befangenheit: 0 einstimmig |
Bekenntnis zu Demokratie und Einheit - Dauerhafte Beflaggung mit der Bundesflagge Der Stadtrat der Stadt Taucha möge auf Antrag der Stadtratsfraktion AfD vom 17.09.2025 in seiner Sitzung am 13.11.2025 beschließen, dass am derzeit meist ungenutzten Flaggenmast vor dem Rathaus dauerhaft die Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) gehisst wird. Frakionsübergreifender Ergänzungsantrag / Gruppe Ältestenrat der Stadt Taucha vom 13. November 2025 zum Thema Beflaggung in der Stadt Taucha Die Thematisierung der öffentlichen Beflaggung in unserer Stadt hat in den letzten Monaten zu einer Vielzahl an Ansprachen und teilweise sehr gegenteiligen Meinungsäußerungen im Stadtrat und in der Bevölkerung geführt. Genau diese teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen in der Tauchaer Stadtgesellschaft sowie in regionalen und überregionalen Medien bedürfen einer Positionierung der Tauchaer Stadträte und manifestieren sich in diesem gemeinsamen Gruppenantrag der Ältestenräte. Grundlage hierfür ist der Antrag der AfD-Fraktion Taucha vom 17.09.2025. Die Sitzungsvorlage Nr. 2025/088 „Bekenntnis zu Demokratie und Einheit – dauerhafte Beflaggung mit der Bundesflagge“ soll mit dem nachfolgenden Antrag in der Stadtratssitzung am 13.11.2025 wie folgt ergänzt und vervollständigt werden:
Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 21 Stimmberechtigte Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 mehrheitlich |
Tobias Meier
Bürgermeister



