Drei Machbarkeitsstudien für Tauchas Radverkehrsinfrastruktur gestartet


Die Stadt Taucha treibt den Ausbau einer sicheren und attraktiven Radverkehrsinfrastruktur voran.
Mit Unterstützung der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden derzeit drei Machbarkeitsstudien durchgeführt. Ziel ist es, die Radwegeplanung in Taucha weiter zu verbessern und so den Radverkehr sowohl für Pendlerinnen und Pendler als auch für Freizeitradler nachhaltig zu stärken.

„Radfahren soll in Taucha noch sicherer, komfortabler und alltagstauglicher werden. Mit den geförderten Studien schaffen wir die Grundlage für zukunftsweisende Radverkehrsprojekte“, erklärt Bürgermeister Tobias Meier.

Die geförderten Maßnahmen im Überblick:

  1. Planung Radweg Graßdorfer Straße (Maßnahme „67K26946“)
    • Förderzeitraum: 01.05.2024 – 30.04.2026
    • Gesamtkosten: 40.877,00 €
    • Fördersumme: 28.614,00 €
    • Förderquote: 70 %
  2. Planung Radweg Schillerstraße (Maßnahme „67K27287“)
    • Förderzeitraum: 01.05.2024 – 30.04.2026
    • Gesamtkosten: 18.707,00 €
    • Fördersumme: 13.095,00 €
    • Förderquote: 70 %
  3. Planung Radweg Kriekauer Straße, Abschnitt Taucha innerorts (Maßnahme „67K27460“)
    • Förderzeitraum: 01.08.2024 – 31.07.2026
    • Gesamtkosten: 22.539,00 €
    • Fördersumme: 15.777,00 €
    • Förderquote: 70 %

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.


Mehr Details unter:
www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderprogramme/kommunalrichtlinie