eID-Karte - Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Weitere Informationen
- Personalausweisportal des Bundes
Bundesministerium des Innern
- Personalausweisportal des Bundes
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie Ihren neuen Wohnort ein:
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Verfahrensablauf
Onlineantrag
- Eine elektronische Änderung ist nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung, eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, möglich.
- Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie in der Regel nach wenigen Tagen Ihre Meldebestätigung zum Herunterladen als PDF.
- Sie können die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern . Außerdem erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass aktualisiert wird.
- Personalausweis: Die Adresse wird auf dem Chip geändert. Damit die Adresse auch auf der Karte sichtbar ist, wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.
- Reisepass: Der neue Wohnort wird direkt und sichtbar auf dem Reisepass geändert.
- eID-Karte: Die Anschrift auf dem Chip wird geändert . Ein Adressaufkleber wird nicht versandt.
- Sollte das Verfahren aus technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Änderung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte vor.
Schriftlicher Antrag
- Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
- Bei elektronischer Änderung:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
- geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
- kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
- Bei persönlicher Vorsprache:
Fristen
Änderung der Adresse auf dem Chip Ihrer eID-Karte: unverzüglich
Kosten (Gebühren)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 6 Absatz 1 eIDKG
- § 7 eIDKG
- § 12 Absatz 4 eIDKG
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 eIDKG
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 eIDKG
- § 25 Satz 1 Nummer 7 eIDKG
- § 36b Personalausweisverordnung (PauswV)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 23.07.2025
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Näheres im Bescheid)
- Anfechtungsklage (Näheres im Bescheid)
- Verpflichtungsklage (Näheres im Bescheid)