Gewerberegisterauskunft beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.

    Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder -ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie die Stadt oder Gemeinde am Betriebsstätte an:

  • Zuständige Stelle

    Gewerbebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    • Ohne eine besondere Begründung können Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) erhalten.
    • Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse (beispielsweise Geltendmachung von Ansprüchen) nachweisen und das schutzwürdige Interesse der/des Gewerbetreibenden darf nicht überwiegen.

    Hinweis: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen.

    • Das Formular "Antrag auf Erteilung einer Gewerberegisterauskunft" erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Je nach Angebot der Behörde können Sie das Formular auch im Internet abrufen (siehe –> Onlineantrag sowie Formulare und weitere Angebote).
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.
    • Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid per Post oder per Fax zugeschickt.

    Hinweis: In besonders dringenden Fällen erhalten Sie eventuell den Gewerberegisterauszug bereits im Vorfeld per Fax.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Nachweis des rechtlichen Interesses, etwa durch Rechnungen, Zahlungsaufforderungen, Vertragskopien
  • Fristen

    keine

  • Kosten (Gebühren)

    • einfache Registerauskunft über einen Gewerbebetrieb: EUR 12,00, bei Sammelauskünften jede weitere Auskunft je EUR 3,00
    • erweiterte Registerauskunft über einen Gewerbebetrieb: EUR 28,00 bei Sammelauskünften jede weitere Auskunft je EUR 3,00
  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 14.07.2025

  • Rechtsbehelf

    ­nicht anwendbar


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