Beschlüsse der 14. Stadtratssitzung am 16.10.2025


In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16.10.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Feststellung des Eintritts eines Ablehnungsgrundes gemäß § 18 Sächsische Gemeindeordnung und Abberufung der Stadträtin Frau Peggy Schick
Beschluss-Nr. 2025/076

Der Stadtrat der Stadt Taucha stellt in seiner Sitzung am 16.10.2025 fest, dass ein Ablehnungsgrund nach § 18 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 4 Sächsische Gemeindeordnung vorliegt und beschließt die Abberufung der Stadträtin Frau Peggy Schick.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 19 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen:  19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0           einstimmig

Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 18 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Beschluss-Nr. 2025/078

Der Stadtrat der Stadt Taucha stellt in seiner Sitzung am 16.10.2025 einen wichtigen Grund zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) von Herrn André Hensel fest.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 19 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0           einstimmig

Neubesetzung der Ausschüsse
Beschluss-Nr. 2025/077

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 16.10.2025 die Neubesetzung der Ausschüsse nach gemeinsamer Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste ist Anlage und Bestandteil des Beschlusses.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 20 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0           einstimmig

🔗 Anlage: Vorschlagsliste

Wahl des Stellvertreters des weiteren Vertreters des Stadtrates im Zweckverband Parthenaue
Beschluss-Nr. 2025/079

Der Stadtrat der Stadt Taucha wählt in seiner Sitzung am 16.10.2025 den Stellvertreter des weiteren Vertreters des Stadtrates im Zweckverband Parthenaue.

Zum Stellvertreter des weiteren Vertreters wird gewählt: Stadtrat Herr Thomas Brade.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 20 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0           einstimmig

Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die GBV Taucha mbH zur Zwischenfinanzierung des Neubaus Vereinsgebäude auf dem Sport- und Freizeitzentrum in Taucha
Beschluss-Nr. 2025/062

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 16.10.2025 die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens durch die Stadt Taucha als Gesellschafterin zur Zwischenfinanzierung des Neubaus für das Vereinsgebäude auf dem Sport- und Freizeitzentrum bis zu einer Höhe von maximal 1.500.000 EUR an die GBV Taucha mbH. Die Gewährung des Gesellschafterdarlehens ist im Haushaltsplan 2025 veranschlagt und erfolgt aus dem Finanzhaushalt mit der Position 11.13.04.00 / 786520 / SEKo0008. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Handlungen vorzunehmen. Der Darlehensvertrag ist als Anlage zum Beschluss beigefügt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Anlage nichtöffentlich.

Gesamtstimmenanzahl: 22 / anwesend: 20 Stimmberechtigte

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3, Befangenheit: 0           einstimmig

Tobias Meier
Bürgermeister