Beschlüsse der 48. Stadtratssitzung am 09.11.2023


In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 09.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Bekanntmachungssatzung
Beschluss-Nr. 2023/096

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Satzung der Stadt Taucha über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) gemäß der Anlage zu diesem Beschluss.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0     

Geschäftsordnung Stadtrat
Beschluss-Nr. 2023/103

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Geschäftsordnung des Stadtrates gemäß der Anlage zu diesem Beschluss.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0    

Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung
Beschluss-Nr. 2023/116

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 09.11.2023 den Zuschlag für den Planungsvertrag an den Bieter Nummer zwei zu vergeben.

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Bebauungsplan Nr. 8a/C
"Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße"
Änderungsverfahren "Judohalle Taucha" Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2023/119

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Billigung und öffentliche Auslegung des vorliegenden Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 8a/C "Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße", Änderungsverfahren "Judohalle Taucha" nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 13.12.2023 bis zum 26.01.2024. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 3, Befangenheit: 0  

Bebauungsplan Nr. 71 "Merkwitz am Hasengraben" Aufstellungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2023/120

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Merkwitz am Hasengraben“ gem. § 2 Absatz 1 BauGB. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.

Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 7, Befangenheit: 0  



Tobias Meier
Bürgermeister