In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 02.03.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Wahl der stellvertretenden Friedensrichterin der Stadt Taucha Der Stadtrat der Stadt Taucha wählt in seiner Sitzung am 02.03.2023 die stellvertretende Friedensrichterin der Stadt Taucha. Zur stellvertretenden Friedensrichterin der Stadt Taucha ist gewählt: Katrin Böttner |
Vergabe von Bauleistungen Los 6 - Fassadenarbeiten beim Neubau der Zweifeldsporthalle der Oberschule Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 2. März 2023 für den o. g. Bauauftrag den Zuschlag an den Bieter Nr. 3 zu vergeben. |
Vergabe von Lieferleistungen Möblierung Grundschule III Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 2. März 2023 für den o. g. Lieferauftrag den Zuschlag an den Bieter Nr. 4 zu vergeben. |
Vergabe von Bauleistungen Los 12 Malerarbeiten Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 2. März 2023 für den o. g. Bauauftrag den Zuschlag an den Bieter Nr. 6 zu vergeben. |
Regelung über die Förderung privater Maßnahmen im LZP Innenstadtgebiet Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 2. März 2023 bei der Weiterleitung von Städtebaufördermitteln an private Dritte, die Zuschüsse sowohl auf Grundlage der Kostenerstattungsbetragsberechnung für die Gesamtsanierung (variierender Fördersatz) als auch auf Grundlage der Pauschalförderung (25 % der Kosten für Dach und Fassade) auszureichen. Zudem werden folgende Fördersätze für Privatmaßnahmen im Fördergebiet „Zentrale Kernstadt“ beschlossen und ermächtigt die Stadtverwaltung zu folgender Bearbeitung der Anträge:
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Antrag gemäß § 79 SächsGemO auf überplanmäßige Ausgaben für das Produkt-Sachkonto 61.10.01.00 - 434100 (Gewerbesteuerumlage) Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2022 die Nachgenehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 54.704,86 EUR für das Produkt-Sachkonto 61.10.01.00 / 434100 (Gewerbesteuerumlage). |
Fraktionsantrag zur Änderung der Haushaltssatzung 2023/2024 und des Haushaltsplanes 2023/2024 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 den Fraktionsantrag zur Änderung der Haushaltssatzung 2023/2024 und des Haushaltsplanes 2023/2024 in seiner Fassung vom (16.02.2023). Der Antrag mit den Änderungen ist Bestandteil des Beschlusses. |
Einwendungen und Hinweise zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 sowie des Haushaltsplanes 2023/2024 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 über die Einwendungen und Hinweise zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 sowie des Haushaltsplanes 2023/2024 entsprechend der in der Anlage enthaltenen Abwägungen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
Haushaltssatzung 2023/2024 - Beschluss zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 die Haushaltssatzung 2023/2024 sowie den Haushaltsplan 2023/2024 mit seinen Anlagen in der Fassung vom (16.02.2023). Zudem sind noch die Komplexübersichten des Haushalts vom 16.12.2022 (Auslegungsexemplar) und vom 16.02.2023 (Beschlussexemplar) beigefügt. Hieraus können in kompakter Übersicht die Veränderungen von der Auslegung zum Beschluss entnommen werden. |
Jahresabschluss 2022 - Beschluss zur Mittelübertragung Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2022 die Übertragbarkeit der Mittel in Höhe von:
Die Übertragung der Mittel entsprechend der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Die nicht gezogene Kreditermächtigung aus 2022 von über 8,0 Mio. EUR sind über den Haushalt 2023/2024 bereits gesichert. |
Ankauf von Grundstücken Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 den Ankauf des Grundstückes Flurstück 410/7, Gemarkung Taucha, mit einer Größe von 3.124 m² zu einem Preis von 70.000 EUR. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen und alle weiteren damit anfallenden Rechtsgeschäfte zu tätigen.
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Parthebad - "Zuschussvertrag für den Betrieb" zwischen der Stadt Taucha und der IBV Taucha mbH Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 eine Neufassung des „Zuschussvertrages für den Betrieb“ (4. Nachtrag zum Zuschussvertrag Parthebad vom 1. August 2006). Der Vertrag gilt ab 01.01.2023 rückwirkend und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die bisherige Regelung wird einvernehmlich zum 31.12.2022 beendet. |
Aufhebung Stadtratsbeschluss Nr. 2012/023 - Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Gartengrundstücke Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses mit der Vorlagennummer 2012/023 – „Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Gartengrundstücke“. Die Regelung der Nutzungsentgelte für Gartengrundstücke ist nicht Bestandteil der Aufgaben des Stadtrates; sondern des laufenden operativen Geschäfts der Verwaltung. Die bestehenden Regelungen werden zum 31.12.2023 beendet. Die Regelungen für Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz sind hiermit nicht umfasst. |
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8a "Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer-/ Sommerfelder Straße" Satzungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 aufgrund des § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8a "Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer-/ Sommerfelder Straße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) vom 02.03.2023 als Satzung. Die Begründung vom März 2023 und die Anlagen 1, 2 und 3 werden gebilligt. |
Bebauungsplan Nr. 58a "Schulcampus Ebertwiese" - Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58a „Schulcampus Ebertwiese“ gemäß § 1 Abs. 2 BauGB. Der Geltungsbereich ist der beiliegenden Anlage zu entnehmen. Damit treten die Beschlüsse Nr. 2018/035 und Nr. 2019/082 außer Kraft. |
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 24 "WA Merkwitz am Park" - Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 1 Abs. 8 BauGB Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023, das Verfahren zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 24 „WA Merkwitz am Park“ (siehe Anlage) nach §12 Absatz 6 BauGB einzuleiten. |
Tobias Meier
Bürgermeister