Beschlüsse der 41. Stadtratssitzung am 02.03.2023


In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 02.03.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Wahl der stellvertretenden Friedensrichterin der Stadt Taucha
Beschluss-Nr. 2023/028

Der Stadtrat der Stadt Taucha wählt in seiner Sitzung am 02.03.2023 die stellvertretende Friedensrichterin der Stadt Taucha.

Zur stellvertretenden Friedensrichterin der Stadt Taucha ist gewählt: Katrin Böttner

Vergabe von Bauleistungen Los 6 - Fassadenarbeiten beim Neubau der Zweifeldsporthalle der Oberschule
Beschluss-Nr. 2023/013

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 2. März 2023 für den o. g. Bauauftrag den Zuschlag an den Bieter Nr. 3 zu vergeben.

Vergabe von Lieferleistungen Möblierung Grundschule III
Beschluss-Nr. 2023/014

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 2. März 2023 für den o. g. Lieferauftrag den Zuschlag an den Bieter Nr. 4 zu vergeben.

Vergabe von Bauleistungen Los 12 Malerarbeiten
Neubau Zweifeldsporthalle mit Mensa der Oberschule Taucha
Beschluss-Nr. 2023/015

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 2. März 2023 für den o. g. Bauauftrag den Zuschlag an den Bieter Nr. 6 zu vergeben.

Regelung über die Förderung privater Maßnahmen im LZP Innenstadtgebiet
Beschluss-Nr. 2023/017

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 2. März 2023 bei der Weiterleitung von Städtebaufördermitteln an private Dritte, die Zuschüsse sowohl auf Grundlage der Kostenerstattungsbetragsberechnung für die Gesamtsanierung (variierender Fördersatz) als auch auf Grundlage der Pauschalförderung (25 % der Kosten für Dach und Fassade) auszureichen. Zudem werden folgende Fördersätze für Privatmaßnahmen im Fördergebiet „Zentrale Kernstadt“ beschlossen und ermächtigt die Stadtverwaltung zu folgender Bearbeitung der Anträge:

  1.  Anträge nach Pauschalförderung für die Gebäudehülle
    Die Förderhöhe wird pauschal auf 25 Prozent festgesetzt und die Verwaltung wird zur eigenständigen Antragsbearbeitung bis 50.000,00 € Fördersumme bemächtigt.
  2. Anträge nach Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB)
    Die Förderhöhe ergibt sich individuell anhand der geprüften KEB und die Verwaltung wird zur eigenständigen Antragsbearbeitung bis 50.000,00 € Fördersumme bemächtigt.
  3. Anträge nach Pauschalförderung für Rückbaumaßnahmen
    Die Förderhöhe wird pauschal auf 25 Prozent festgesetzt und die Verwaltung wird zur eigenständigen Antragsbearbeitung bis 50.000,00 € Fördersumme bemächtigt. Die Förderhöhe kann auf bis zu 100 Prozent durch einen individuellen Beschluss des Verwaltungsrates bzw. Stadtrates festgesetzt werden.
  4. Anträge nach Pauschalförderung für abbruchbedingte Brandgiebel
    Die Förderhöhe wird pauschal auf 25 Prozent festgesetzt und die Verwaltung wird zur eigenständigen Antragsbearbeitung bis 50.000,00 € Fördersumme bemächtigt.
    Die Förderhöhe kann auf bis zu 100 Prozent durch einen individuellen Beschluss des Verwaltungsrates bzw. Stadtrates festgesetzt werden.

Antrag gemäß § 79 SächsGemO auf überplanmäßige Ausgaben für das Produkt-Sachkonto 61.10.01.00 - 434100 (Gewerbesteuerumlage)
Beschluss-Nr. 2023/019

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2022 die Nachgenehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 54.704,86 EUR für das Produkt-Sachkonto 61.10.01.00 / 434100 (Gewerbesteuerumlage).

Fraktionsantrag zur Änderung der Haushaltssatzung 2023/2024 und des Haushaltsplanes 2023/2024
Beschluss-Nr. 2023/020

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 den Fraktionsantrag zur Änderung der Haushaltssatzung 2023/2024 und des Haushaltsplanes 2023/2024 in seiner Fassung vom (16.02.2023). Der Antrag mit den Änderungen ist Bestandteil des Beschlusses.

Einwendungen und Hinweise zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 sowie des Haushaltsplanes 2023/2024
Beschluss-Nr. 2023/021

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 über die Einwendungen und Hinweise zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 sowie des Haushaltsplanes 2023/2024 entsprechend der in der Anlage enthaltenen Abwägungen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Haushaltssatzung 2023/2024 - Beschluss zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024
Beschluss-Nr. 2023/022

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 die Haushaltssatzung 2023/2024 sowie den Haushaltsplan 2023/2024 mit seinen Anlagen in der Fassung vom (16.02.2023). Zudem sind noch die Komplexübersichten des Haushalts vom 16.12.2022 (Auslegungsexemplar) und vom 16.02.2023 (Beschlussexemplar) beigefügt. Hieraus können in kompakter Übersicht die Veränderungen von der Auslegung zum Beschluss entnommen werden.

Jahresabschluss 2022 - Beschluss zur Mittelübertragung
Beschluss-Nr. 2023/023

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2022 die Übertragbarkeit der Mittel in Höhe von:

  •             5.643.772,90 EUR für Auszahlungen sowie
  •             1.623.111,62 EUR für Einzahlungen.

Die Übertragung der Mittel entsprechend der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Die nicht gezogene Kreditermächtigung aus 2022 von über 8,0 Mio. EUR sind über den Haushalt 2023/2024 bereits gesichert.

Ankauf von Grundstücken
Beschluss-Nr. 2023/026

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 den Ankauf des Grundstückes Flurstück 410/7, Gemarkung Taucha, mit einer Größe von 3.124 m² zu einem Preis von 70.000 EUR. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen und alle weiteren damit anfallenden Rechtsgeschäfte zu tätigen.

Ankauf von Grundstücken 410/7© SV Taucha

Parthebad - "Zuschussvertrag für den Betrieb" zwischen der Stadt Taucha und der IBV Taucha mbH
Beschluss-Nr. 2023/024

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 eine Neufassung des „Zuschussvertrages für den Betrieb“ (4. Nachtrag zum Zuschussvertrag Parthebad vom 1. August 2006). Der Vertrag gilt ab 01.01.2023 rückwirkend und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die bisherige Regelung wird einvernehmlich zum 31.12.2022 beendet.

Aufhebung Stadtratsbeschluss Nr. 2012/023 - Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Gartengrundstücke
Beschluss-Nr. 2023/025

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses mit der Vorlagennummer 2012/023 – „Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Gartengrundstücke“. Die Regelung der Nutzungsentgelte für Gartengrundstücke ist nicht Bestandteil der Aufgaben des Stadtrates; sondern des laufenden operativen Geschäfts der Verwaltung. Die bestehenden Regelungen werden zum 31.12.2023 beendet. Die Regelungen für Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz sind hiermit nicht umfasst.

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8a "Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer-/ Sommerfelder Straße" Satzungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2023/029

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 aufgrund des § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8a "Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer-/ Sommerfelder Straße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) vom 02.03.2023 als Satzung. Die Begründung vom März 2023 und die Anlagen 1, 2 und 3 werden gebilligt.

Bebauungsplan Nr. 58a "Schulcampus Ebertwiese" - Aufstellungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2023/030

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58a „Schulcampus Ebertwiese“ gemäß § 1 Abs. 2 BauGB. Der Geltungsbereich ist der beiliegenden Anlage zu entnehmen. Damit treten die Beschlüsse Nr. 2018/035 und Nr. 2019/082 außer Kraft.

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 24 "WA Merkwitz am Park" - Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 1 Abs. 8 BauGB
Beschluss-Nr. 2023/032

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 02.03.2023, das Verfahren zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 24 „WA Merkwitz am Park“ (siehe Anlage) nach §12 Absatz 6 BauGB einzuleiten.



Tobias Meier
Bürgermeister