Bebauungsplan einsehen
Weitere Informationen
- Zentrales Landesportal Bauleitplanung
Sächsisches Staatsministerium des Innern
- Zentrales Landesportal Bauleitplanung
Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl
Geben Sie die Gemeinde ein, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet:
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Jede/r kann Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Auf Verlangen hat die Stadt oder Gemeinde über den Inhalt Auskunft zu geben.
- Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen B-Pläne zusätzlich ins Internet der Stadt/Gemeinde und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
- Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen B-Pläne soll die Stadt/Gemeinde ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Verfahrensablauf
Ihre Gemeinde informiert Sie darüber, wo und wann Sie den B-Plan einsehen können.
Erforderliche Unterlagen
Sofern Sie Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Angaben zu dem entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.
Fristen
keine
Hinweis: Ein rechtskräftiger B-Plan muss bei der Gemeinde einsehbar sein.
Kosten (Gebühren)
keine
Hinweis: Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten B-Plans ist möglich. Die Gebühren sind je nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Stadt/Gemeinde.
Rechtsgrundlage
- § 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Einsicht in den Bebauungsplan
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.06.2022
Rechtsbehelf
keine Angaben
Anträge / Formulare