Hundesteuer, Abmeldung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie die Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes an, an dem der Hund bisher gehalten wurde:

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Voraussetzungen

    Sie haben die Hundehaltung beendet (beispielsweise aufgrund Verkaufs oder Tod des Hundes) oder sind aus der Stadt oder Gemeinde weggezogen.

  • Verfahrensablauf

    Sie können die Abmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise beilegen.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

  • Erforderliche Unterlagen

    • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • Hundesteuermarke
    • gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)
  • Fristen

    Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen. Die Hundesteuersatzungen sehen regelmäßig eine Abmeldefrist von 14 Tagen vor.

  • Kosten (Gebühren)

    keine

    Hinweis: Sie erhalten gegebenenfalls die zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium des Innern. 27.06.2023

  • Rechtsbehelf

    nicht anwendbar


Zuständige Abteilungen