Die in den Kammern des Verwaltungsgerichts verhandelten Sachverhalte betreffen - mit Ausnahme des Sozialrechts - nahezu das gesamte Spektrum des Verwaltungsrechts – von asylrechtlichen Verfahren, über die Entziehung von waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnissen und der Entziehung von Fahrerlaubnissen, die Entscheidung über Baugenehmigungen, das Verhandeln über Tierhalteverbote, bis hin zu umwelt- und naturschutzrechtlichen Fragestellungen.
Eine Amtsperiode dauert 5 Jahre. Die nächste Amtsperiode dauert vom 01.01.2024 – 31.12.2028. Für ihre Tätigkeit steht den ehrenamtlichen Richtern eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz zu.
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Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – vielmehr ist gesunder Menschenverstand gefragt. Weiter müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordsachsen haben. Zudem dürfen sie nicht als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Weitere Details finden sich im Bewerbungsformular.
Bewerbungsfrist bis zum 30. April 2023
Das Bewerbungsformular erhalten Sie in den Bürgerbüros des Landkreises.
Ihre Bewerbungen richten Sie postalisch oder gerne auch per E-Mail an:
Landratsamt Nordsachsen, Rechtsamt, Johannes Zimmermann, Schloßstraße 27, 04860 Torgau, Johannes.Zimmermann@lra-nordsachsen.de
Für Fragen zum Ehrenamt oder zu Ihrer Bewerbung melden Sie sich gerne auch telefonisch unter 03421/758-1617.