Beschlüsse der 50. Stadtratssitzung am 25.01.2024


In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 25.01.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Feststellung des Eintritts eines Ablehnungsgrundes gemäß § 18 Sächsische Gemeindeordnung und Abberufung des Stadtrates Herrn Thomas Kreyßig
Beschluss-Nr. 2024/014

Der Stadtrat der Stadt Taucha stellt in seiner Sitzung am 25.01.2024 fest, dass ein Ablehnungsgrund nach § 18 Absatz 1 Nr. 2 Sächsische Gemeindeordnung vorliegt und beschließt die Abberufung des Stadtrates Herrn Thomas Kreyßig.

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0     

Neubesetzung der Ausschüsse
Beschluss-Nr. 2024/015

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Neubesetzung der Ausschüsse nach gemeinsamer Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste ist Anlage und Bestandteil des Beschlusses.

Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0     

Grundsatzbeschluss "Grundsteuerreform aufkommensneutral und transparent umsetzen"
Beschluss-Nr. 2024/002

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 25.01.2024 folgenden Grundsatzbeschluss zur Grundsteuerreform, welche durch die Stadt Taucha als Kommune umzusetzen ist, wie folgt:

  1. Mit der Grundsteuerreform werden sich sämtliche Grundsteuermessbeträge im Gebiet der Stadt Taucha verändern. Deshalb wird die Stadt Taucha ihre Grundsteuerhebesätze überprüfen und zum 1. Januar 2025 anpassen. Der Stadtrat bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform. Das städtische Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 soll durch die Reform auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden. Die Aufkommensneutralität kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere Grundsteuer zahlen, andere weniger Grundsteuer. Entscheidend ist die Wertentwicklung des Grundstücks im Vergleich zu den übrigen Grundstücken innerhalb der Gemeinde.

  2. Die Verwaltung wird gebeten,
  • im zweiten Quartal 2024 über die vorläufigen Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin ergangenen neuen Grundsteuermessbescheide zu informieren und eine erste Orientierung zur Entwicklung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 zu geben.
  • im Herbst 2024 entsprechende Vorschläge über die neu festzulegenden Hebesätze auf aktualisierter Berechnungsgrundlage zu unterbreiten, denen nachvollziehbare Berechnungen zugrunde liegen. Die rechnerisch aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer 2025 sind transparent zu machen.

Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0     

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.08.2023 nebst Konkretisierung mit Antrag vom 27.11.2023 zur Beteiligung der Stadt Taucha an der Kampagne "Fairtrade-Towns“
Beschluss-Nr. 2024/008

Um eine Teilnahme an der Kampagne Fairtrade-Towns zu ermöglichen, beschließt der Stadtrat der Stadt Taucha in seiner Sitzung am 25.01.2024:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Teilnahme der Stadt Taucha an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ sicherzustellen. Die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien liegen vor und sind zu erfüllen.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, künftig bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtrates sowie bei Beratungen des Bürgermeisters Fairtrade-Kaffee und/oder Fairtrade-Tee auszuschenken ggf. ein weiteres Produkt (Fairtrade-Gebäck, Fairtrade-Schokolade, regional bezogenes Mineralwasser) aus fairem bzw. lokalem Handel zu verwenden.
  3. Der Bürgermeister bzw. ein von ihm Beauftragter oder eine von ihm Beauftragte wird als Vertreter der Stadtverwaltung in die lokale Steuerungsgruppe für die Koordination lokaler Aktivitäten entsandt. Die Steuerungsgruppe wird aus drei Personen (Frau Susanne Pahl, Frau Jana Glöckner und dem Bürgermeister Herrn Tobias Meier) bestehen.
  4. Diese Entscheidung soll über die üblichen kommunalen Kommunikationswege mitgeteilt werden und es ist regelmäßig über die Aktivitäten zu berichten.

Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0    

Bebauungsplan Nr. 66 „Waldblick“ - Abwägungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2024/013

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 25.01.2024 die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken entsprechend der Anlage zu berücksichtigen.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2, Befangenheit: 0 

Bebauungsplan Nr. 66 „Waldblick“ - Auslegungs- und Billigungsbeschluss - 2. Auslegung
Beschluss-Nr. 2024/012

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Billigung und 2. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Waldblick“ nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit 14.02.2024 bis zum 15.03.2024. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Planzeichnung BP 66© SV Taucha

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2, Befangenheit: 0 


Tobias Meier
Bürgermeister