Taucha handelt!

"Taucha handelt!"

Sie haben eine gute Geschäftsidee und möchten einen Ladengeschäft in Taucha eröffnen?

Kreativität und gute Konzepte belohnen wir: Im Rahmen unseres kommunalen Förderprogramms übernimmt die Stadt für die ersten zwölf Monate die Nettokaltmiete – bis zu einer Höhe von 500 Euro monatlich.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Ladenbauzuschuss von 50 Prozent der Ladenbaukosten (inklusive Renovierung) von maximal 2.500 Euro netto zu erhalten. Die Stadt möchte Geschäftsleuten aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen Sicherheit bieten und ihnen in der oft schwierigen Startphase zur Seite stehen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Es sind neue Geschäftsideen gefragt: Wir suchen Läden mit Alleinstellungsmerkmalen und besonderen Konzepten die das Angebot sinnvoll erweitern bzw. vorhandene Angebotslücken schließen. Die Stadt möchte damit nicht nur die Zahl der Leerstände verringern. Ziel ist es ebenso, Taucha insgesamt als Standort lebenswert zu erhalten – mit unverwechselbaren, individuellen oder bisher nicht vorhandenen Angeboten.

„Taucha handelt!“ lautet das Motto unseres Förderprogramms. Es richtet sich an potenzielle Gründer, umschreibt aber auch die Aktivitäten von Stadtrat und Verwaltung. Der Tauchaer Stadtrat hat für das Programm einen jährlichen Betrag in Höhe von 30.345 Euro bereitgestellt.

Was Interessierte tun müssen:

Für die Beantragung einer Förderung wird unter anderem ein vollständiger und schlüssiger Businessplan benötigt, der sich mit allen für die Gründung relevanten Inhalten befasst. Hierzu zählen neben einer ausführlichen Beschreibung auch eine Kapitalbedarfs-, Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Hilfestellung bei der Erstellung eines Businessplans bietet unter anderem die Gründerplattform des Bundeswirtschaftsministeriums.

Bewerber, die in die engere Auswahl kommen, präsentieren ihre Geschäftsidee einem Auswahlgremium aus Stadträten und Verwaltung. Unter welchen genauen Voraussetzungen Förderungen beantragt werden können, finden Sie in unserer Richtlinie, die neben dem Antragsvordruck auf dieser Seite zu finden ist. 

Bitte beachten Sie, dass jedem Antrag eine De-minimis-Erklärung beizufügen ist, aus der ersichtlich ist, dass der Antragsteller den aktuell zulässigen Höchstbetrag gemäß der De-minimis-GVO der EU nicht überschreitet. Das notwendige Formular steht an dieser Stelle zum Download bereit:

Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail oder rufen Sie uns an.

Kontakt:

Norman Bachmann

Wirtschaftsförderung

Telefon 034298/70116

E-Mail norman.bachmann@taucha.de