Veröffentlichung einer Baulandfläche beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt oder Gemeinde kann ein Baulandkataster erstellen. Es dient dazu, allen Interessenten Auskunft über Flächen des Stadt- oder Gemeindegebiets zu geben, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt lediglich eine zusätzliche Informationsmöglichkeit für die Bürger dar.

    Die Veröffentlichung eines Grundstücks im Baulandkataster bedeutet allerdings nicht zwingend, dass der Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin beabsichtigt, die entsprechende grundsätzlich bebaubare Fläche zu veräußern.

    Hinweis: Der Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstücseigentümerin hat die Möglichkeit, einer Veröffentlichung seines Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen.

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie die Gemeinde ein, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet:

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde- oder Stadtverwaltung

  • Verfahrensablauf

    Wenn Ihr Grundstück nicht im Baulandkataster veröffentlicht ist, haben Sie als Grundstückseigentümer / Grundstückeigentümerin die Möglichkeit, dies bei der Stadt/Gemeinde zu beantragen. Die Beantragung ist nicht formgebunden. Falls die Stadt/Gemeinde ein Formular zur Verfügung stellt, empfiehlt sich dessen Anwendung.

  • Erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag muss mindestens folgendene Angaben enthalten:

    • Name des Grundstückseigentümers / der Grundstückseigentümerin (Angabe, ob Eigentümer/in oder Erbbauberechtigte/r)
    • Lagebezeichnung des Grundstücks:
      • Gemarkung
      • Flurstück
      • Straße, Hausnummer

    Wenn Sie als Bevollmächtigte/r handeln, müssen Sie zudem eine schriftliche Vollmacht vorweisen.

  • Fristen

    keine

  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.06.2022


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