Straußwirtschaft anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Anzeige einer Straußenwirtschaft nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)

    Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines sowie die Verabreichung und der Verzehr kalter und einfach zubereiteter warmer Speisen für die Dauer von insgesamt maximal vier Monaten im Jahr in höchstens zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

  • Weitere Informationen

  • Eingabeaufforderung zur Ortsauswahl

    Geben Sie den Ort oder die Gemeinde Ihrer Straußwirtschaft an:

  • Zuständige Stelle

    Gewerbebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Hinweis: Diese Leistung wird nicht in allen Städten und Gemeinden angeboten.

  • Voraussetzungen

    • Es dürfen nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden. Darunter sind Gerichte zu verstehen, deren Zubereitung keine besonderen Fertigkeiten und außerdem wenig Zeit und Mühe erfordern.
    • Neben Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.

    Hinweis: Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften. Sonstige Vorschriften, zum Beispiel Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen, müssen eingehalten werden.

  • Verfahrensablauf

    Für die Anzeige können Sie den Vordruck aus Amt24 verwenden (siehe –> Formulare und weitere Angebote). Vordrucke sind auch bei der zuständigen Stelle erhältlich.

    Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:

    • den geplanten Zeitraum der Straußwirtschaft
    • den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben stammen, sowie den Ort, an dem die Trauben gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde

    Onlineantrag

    ​Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag). Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:

    • als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID – Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich
    • als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)
  • Erforderliche Unterlagen

    • Anzeigeformular
  • Fristen

    • Betriebsanzeige: 2 Wochen vor Betriebsbeginn
  • Kosten (Gebühren)

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 11.09.2025

  • Rechtsbehelf

    nicht anwendbar


Zuständige Abteilungen