Beschlüsse der 45. Stadtratssitzung am 06.07.2023


In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 06.07.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Verwaltungskostensatzung
Beschluss-Nr. 2023/061

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Satzung der Stadt Taucha über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) gemäß der Anlage zu diesem Beschluss.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0     

Grundsatzbeschluss zur weiteren Finanzierung der Investitionsmaßnahme "Neubau Sporthalle Oberschule"
Beschluss-Nr. 2023/068

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 die weitere Finanzierung der Investitionsmaßnahme „Neubau Sporthalle Oberschule“. Die zusätzliche Finanzierung beträgt voraussichtlich ca. 2,0 Mio. EUR. Das neue Gesamtvolumen beträgt demnach voraussichtlich 10,5 Mio. EUR inkl. Nebenanlagen und Außenanlagen. Darüber hinaus wird dennoch eine weitere Reserve von 1,0 Mio. EUR an Haushaltsmitteln für das Projekt bereitgestellt.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0    

Ergreifung von Haushaltsmaßnahmen nach SächsGemo zur Sicherung der Finanzierung der Investitionsmaßnahme "Neubau Sporthalle Oberschule"
Beschluss-Nr. 2023/070

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 Haushaltsmaßnahmen zur Schließung einer möglichen weiteren Finanzierungslücke von ca. 1,0 Mio. EUR. Um einem weiteren Risiko aus dem Weg zu gehen belaufen sich die Haushaltsmaßnahmen auf ca. 1,3 Mio. EUR. Die Liste der Haushaltsmaßnahmen ist Bestandteil des Beschlusses. Ein Nachtragshaushalt nach § 77 SächsGemO ist nicht erforderlich.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0  

Grundsatzbeschluss zur Aufnahme der Investitionsmaßnahme "Vitale Dorfkerne in Merkwitz" in den Haushalt der Stadt Taucha
Beschluss-Nr. 2023/077

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Aufnahme der Investitionsmaßnahme „Vitale Dorfkerne in Merkwitz“ mit einem voraussichtlichen Volumen von 400.000 EUR in den Haushalt der Stadt Taucha. Die Maßnahme soll zudem über das Programm „LEADER“ gefördert werden. Die förderfähigen Ausgaben belaufen sich auf 293.000 EUR; davon sollen max. 75 Prozent (ca. 219.750 EUR) bezuschusst werden. Im Falle einer Förderzusage könnte das Projekt in 2024 umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um einen Grundsatzbeschluss, um den erforderlichen Fördermittelantrag bis spätestens 31.08.2023 stellen zu können.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0  

Grundsatzbeschluss zur Aufnahme der Investitionsmaßnahme "Gehweg Sommerfelder Straße stadtauswärts - von Kirche bis Windmühlenstraße" in den Haushalt der Stadt Taucha
Beschluss-Nr. 2023/078

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Aufnahme der Investitionsmaßnahme „Gehweg Sommerfelder Straße stadtauswärts – von Kirche bis Windmühlenstraße“ in den Haushalt der Stadt Taucha. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Jahr 2024 vorgesehen. Mit diesem Beschluss wird die Maßnahme konkret in den Haushalt aufgenommen, so dass zudem weitere Verwaltungshandlungen bereits durchgeführt werden können. Das Volumen der Maßnahme beläuft sich auf voraussichtlich 60.000 EUR. Die Gegenfinanzierung wird über den Teilverkauf von Grundstücken.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0  

Aufhebung der Sitzungsvorlage 2023/040 zur Vergabe von Planungsleistungen für den Umbau der Bibliothek im Haus 9 des Schloss Taucha
Beschluss-Nr. 2023/075

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Sitzungsvorlage 2023/040 „Vergabe von Planungsleistungen Tragwerksplanung für den Umbau vom Schloss Haus 9 zur Bibliothek“ aufgrund eines schwerwiegenden Vergabefehlers aufzuheben.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0  

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha und Plösitz; Flurstücke: Gemarkung Taucha 650 teilweise; 649/4; 648/2; 660/2; 633; 634/2; 645/2; Gemarkung Plösitz 85/2 / BÖW 480 Geh-/Radweg Kriekauer Straße
Beschluss-Nr. 2023/079

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 auf der Grundlage des § 6, Abs. 2, Satz 1, Nr.4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der bestehenden öffentlichen Straße BÖW 480 Geh-/Radweg Kriekauer Straße zum beschränkt öffentlichen Weg.  Der Weg erhält die Straßenschlüsselnummer 480. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0  

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 570/4; 665/2; 574/2; 577/2; 578/2; 666/2; 583/9; 583/11; 583/13; 583/15; 583/17; 584/114; 584/116; 593/388; 570/2 / BÖW 483 Sommerfelder Straße
Beschluss-Nr. 2023/080

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 auf der Grundlage des § 6, Abs. 2, Satz 1, Nr.4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der bestehenden öffentlichen Straße BÖW 483 (Geh-/Radweg Sommerfelder Straße) zum beschränkt öffentlichen Weg. Der Weg erhält die Straßenschlüsselnummer 483. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0   

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Dewitz und Sehlis, Flurstücke: Gemarkung Dewitz 132/2; Gemarkung Sehlis 94/6, 94/8, BÖW 485 Geh-/Radweg Sehliser Straße
Beschluss-Nr. 2023/081

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 auf der Grundlage des § 6, Abs. 2, Satz 1, Nr.4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der bestehenden öffentlichen Straße BÖW 485 Geh-/Radweg Sehliser Straße zum beschränkt öffentlichen Weg.  Der Weg erhält die Straßenschlüsselnummer 485. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Allgemeinverfügung über die Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen in Taucha; Gemarkung Taucha; Flurstücke: 839/1 teilweise, 838, BÖW 488 P & R Parkplatz Schillerstraße
Beschluss-Nr. 2023/082

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 auf der Grundlage des § 6, Abs. 2, Satz 1, Nr.4   Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die Widmung der bestehenden öffentlichen Straße BÖW 488 P & R Parkplatz Schillerstraße zum beschränkt öffentlichen Platz. Der Platz erhält die Straßenschlüsselnummer 488. Die Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1). Das Bestandsblatt ist entsprechend anzulegen.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Straßenbenennung
Beschluss-Nr. 2023/083

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 die im Zuge der Baumaßnahme „Maßnahmenkomplex Umbau Bahnhof Taucha“ neu hergestellte Straße zur südlichen Anbindung der Portitzer Straße „Am Ärztehaus“ zu benennen. Betroffenen Bestandsanliegern (Graßdorfer Straße 13) sind neue Hausnummern zu vergeben.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0 

Öffentliche Auslegung der erstmals angelegten Bestandsblätter für Ortsstraßen
1. Bestandsblatt 024 Blatt 02 „Bahnhofstraße“
2. Bestandsblatt 233 Blatt 01 „Am Ärztehaus“
und des beschränkt öffentlichen Weges
1. BÖW 489 „Weststraße- Schillerstraße“
Beschluss-Nr. 2023/093

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 auf der Grundlage des § 6, Abs. 4, Satz 3 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert wurde, die öffentliche Auslegung der erstmals angelegten Bestandsblätter für Ortsstraßen

  1. Bestandsblatt 024 Blatt 02 „Bahnhofstraße“
  2. Bestandsblatt 233 Blatt 01 „Am Ärztehaus“

und des beschränkt öffentlichen Weges

  1. BÖW 489 „Weststraße- Schillerstraße“.

Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 01.08.2023 – 31.01.2024 in der Außenstelle „Am Wasserwerk 15“.

Anlagen: Bestandsblätter nebst Auszügen Netzknotenkarte

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0

Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während des Stadtfestes „Tauchscher“ der Stadt Taucha 2023
Beschluss-Nr. 2023/085

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Polizeiverordnung der Stadt Taucha zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während des Stadtfestes „Tauchscher“ der Stadt Taucha vom 25.08.2023 bis zum 27.08.2023. Die Polizeiverordnung einschließlich des Lageplanes ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0

Bebauungsplan Nr. 65 „Neubau Ärztehaus und Erweiterung vorhandener Handelsstandort Graßdorfer Straße“, 2. Entwurf - Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2023/086

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Billigung und öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 65 „Neubau Ärztehaus und Erweiterung vorhandener Handelsstandort Graßdorfer Straße“ nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit 14.08.2023 bis zum 15.09.2023. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0

Bebauungsplan Nr. 66 „Waldblick“ - Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2023/087

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Billigung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Waldblick“ nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit 14.08.2023 bis zum 15.09.2023. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0

Bebauungsplan Nr. 5c.1 „Erweiterung Kaufland Portitzer Straße“, 1. Änderung, Abwägungsbeschluss zu der 1. und zu der 2. öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beschluss-Nr. 2023/088

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken entsprechend der Anlage zu berücksichtigen.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0

Bebauungsplan Nr. 8a/D „Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße“ - Änderungsverfahren „Netto an der Sommerfelder Straße“ - Aufstellungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2023/089

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 die Aufstellung der Änderung (8a/D) des Bebauungsplanes Nr. 8a „Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße“ gem. § 2 Absatz 1 BauGB. Beim Änderungsverfahren kommt das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB (Baugesetzbuch) zur Anwendung. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangenheit: 0

Bebauungsplan Nr. 61 "Bogumils Park" - Satzungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2023/090

Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 06.07.2023 aufgrund des § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 61 "Bogumils Park" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) vom 06.07.2023 als Satzung. Die Begründung vom 06.07.2023 und die Anlagen 1 bis 5 werden gebilligt.

Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 1, Befangenheit: 0

Tobias Meier
Bürgermeister